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Urteil Ansichziehen von Herstellungsansprüchen bei Wohnungseigentum
Schlagworte
Ansichziehen von Herstellungsansprüchen bei Wohnungseigentum
Leitsatz
Der Befugnis der Wohnungseigentümer, Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüche durch Mehrheitsbeschluss auf die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Ausübung zu übertragen (sog. Ansichziehen), steht nicht entgegen, dass nur einem Mitglied der Gemeinschaft ein Anspruch auf ordnungsgemäße Herstellung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zusteht.
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