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Urteil Ansichziehen von Herstellungsansprüchen bei Wohnungseigentum


Schlagworte

Ansichziehen von Herstellungsansprüchen bei Wohnungseigentum

Leitsatz

Der Befugnis der Wohnungseigentümer, Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüche durch Mehrheitsbeschluss auf die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Ausübung zu übertragen (sog. Ansichziehen), steht nicht entgegen, dass nur einem Mitglied der Gemeinschaft ein Anspruch auf ordnungsgemäße Herstellung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zusteht.

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