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Urteil Anbau eines verglasten Balkons als Modernisierung
Schlagworte
Anbau eines verglasten Balkons als Modernisierung; Balkon bei Häusern der Baualtersklasse 1956-1964 allgemein üblich
Leitsätze
1. Nachträglicher Anbau eines Balkons ist Modernisierung.
2. Eine umlaufende, nicht völlig dichte Schiebeverglasung ändert nichts an der Einstufung als Balkon.
3. Bei Wohnungen der Baualtersklasse 1956-1964 ist ein Balkon in Berlin allgemein üblich.
(Leitsätze der Redaktion)
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