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Urteil Amtshaftung
Schlagworte
Amtshaftung; Baumkontrolle; Verkehrssicherungspflicht; Akteneinsicht
Leitsatz
Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz berechtigt auch dann zur Akteneinsicht, wenn mit der begehrten Information ein Amtshaftungsprozess gegen die Behörde vorbereitet werden soll.
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