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Urteil Altberechtigter
Schlagworte
Altberechtigter; Zuerwerb von Waldflächen; vorrangige Berücksichtigung eines Erwerbsinteressenten; Ankaufsberechtigung
Leitsatz
Die vorrangige Berechtigung eines Erwerbsinteressenten nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG a. F. ist von der Privatisierungsstelle auch dann zu berücksichtigen, wenn der Bescheid über die Ausgleichsleistung erst nach dem in den Ausschreibungsbedingungen genannten Schlusstermin ergangen ist.
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