« zurück zur Suche
Urteil Allgemein zugänglicher Mietspiegel
Schlagworte
Allgemein zugänglicher Mietspiegel
Leitsatz
Ein Mietspiegel ist auch dann allgemein zugänglich, wenn er von Mieter- und Grundeigentümerverbänden gegen eine „Schutzgebühr" von 3 € abgegeben wird. Adressen und Öffnungszeiten der Geschäftsstellen müssen im Mieterhöhungsverlangen grundsätzlich nicht angegeben werden.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat