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Suchergebnis Urteilssuche (4 Urteile)

  1. 17 C 188/17 - Mieterhöhungsverlangen mit Berliner Mietspiegel 2017, wohnwerterhöhende Merkmale, Abstellraum innerhalb der Wohnung, vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe
    Leitsatz: Eine Nische innerhalb der Wohnung mit einer Größe von 0,52 m x 0,73 m ist ein Abstellraum und damit ein wohnwerterhöhendes Merkmal der Merkmalgruppe 3: Wohnung. Ein vom Vermieter gegen Entgelt zur Verfügung gestellter Pkw-Stellplatz in der Nähe der Wohnung ist ein wohnwerterhöhendes Merkmal der Merkmalgruppe 5: Wohnumfeld. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    09.03.2018
  2. VIII ZR 262/20 - Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers
    Leitsatz: ...ist. 2. Die Angabe einer c/o-Adresse...
    BGH
    06.04.2022
  3. 66 S 153/18 - Merkmale zur Mietspiegel-Spanneneinordnung, keine Spüle, vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot
    Leitsatz: 1. Behauptet der Mieter im Zustimmungsprozess, dass keine Spüle zur Verfügung gestellt wurde, obliegt dem Vermieter regelmäßig substantiierter Vortrag, aus dem sich die Überlassung einer Spüle ergibt; das Vorbringen, man verfüge nicht über Unterlagen, die das Fehlen einer Spüle bestätigen, stellt ein unzulässiges Bestreiten mit Nichtwissen dar. 2. Eine nur gegen ein gesondert zu vereinbarendes Entgelt angebotene Parkmöglichkeit erfüllt nicht das in der Merkmalgruppe 5 enthaltene wohnwerterhöhende Merkmal „Vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe“. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    13.03.2019
  4. 67 S 150/18 - Mieterhöhungsverlangen, Orientierungshilfe, WC ohne Lüftungsmöglichkeit/Entlüftung, Wärmeschutzverglasung/Schallschutzfenster, Fahrradabstellplätze mit Anschließmöglichkeit außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück
    Leitsatz: Im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2017 ist ein vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Parkplatzangebot auch im Falle seiner Entgeltlichkeit wohnwerterhöhend zu berücksichtigen. Das setzt allerdings eine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit durch den Mieter voraus. Von einer solchen ist nur auszugehen, wenn der Mieter zum Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens tatsächlich einen vom Vermieter angebotenen Parkplatz angemietet oder der Vermieter ihm zuvor erfolglos die Anmietung eines Parkplatzes angeboten hat.
    LG Berlin
    16.10.2018