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Urteil Fristlose Kündigung wegen schwerer Beleidigung des Vermieters via soziale Medien
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen schwerer Beleidigung des Vermieters via soziale Medien
Leitsatz
Der in einer öffentlich zugänglichen Gruppe auf Facebook abgesetzte Kommentar eines Gewerbemieters „Entmieten durch Vergasen“ stellt eine nicht von der Meinungsfreiheit gedeckte schwere Beleidigung und Verleumdung des Vermieters dar und berechtigt diesen zur fristlosen Kündigung.
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