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Urteil Fristlose Kündigung wegen schwerer Beleidigung des Vermieters via soziale Medien


Schlagworte

Fristlose Kündigung wegen schwerer Beleidigung des Vermieters via soziale Medien

Leitsatz

Der in einer öffentlich zugänglichen Gruppe auf Facebook abgesetzte Kommentar eines Gewerbemieters „Entmieten durch Vergasen“ stellt eine nicht von der Meinungsfreiheit gedeckte schwere Beleidigung und Verleumdung des Vermieters dar und berechtigt diesen zur fristlosen Kündigung.

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