31 O 5646/18 - Fristlose Kündigung wegen schwerer Beleidigung des Vermieters via soziale Medien
Leitsatz:
Der in einer öffentlich zugänglichen Gruppe auf Facebook abgesetzte
Kommentar eines Gewerbemieters „Entmieten durch Vergasen“ stellt eine nicht von
der Meinungsfreiheit gedeckte schwere Beleidigung und Verleumdung des
Vermieters dar und berechtigt diesen zur fristlosen Kündigung.