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Urteil Keine Anwaltshaftung bei Beratung durch Mieterschutzbund
Schlagworte
Keine Anwaltshaftung bei Beratung durch Mieterschutzbund
Leitsatz
Ein Rechtsanwalt, der im Auftrage einer Mieterschutzvereinigung deren Mitglied fehlerhaft berät, haftet grundsätzlich weder aus dem Gesichtspunkt eines Vertrages zugunsten Dritter noch nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
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