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X ZR 87/04 - Zinsanspruch der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) nach Rechnungsstellung; Müll; StraßenreinigungLeitsatz: Die kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit nach § 284 Abs. 2 BGB kann auch einseitig gemäß § 315 BGB erfolgen. Dazu bedarf es keiner Vereinbarung der Vertragsparteien, wenn privatrechtliche Entgelte für im öffentlichen Interesse erbrachte Entsorgungsleistungen aufgrund eines Anschluß‑ und Benutzungszwangs geschuldet werden. (Fortführung von BGH, Urteil vom 3. November 1983 ‑ III ZR 227/82, MDR 1984, 558) Werden Entsorgungsentgelte aufgrund eines Anschluß‑ und Benutzungszwangs einseitig bestimmt, so muß sich die Entgelterhebung an öffentlich-rechtlichen Maßstäben messen lassen. Dies kann dazu führen, daß auch bei kalendermäßig festgelegten Leistungszeitpunkten die Übersendung einer Rechnung an den Entgeltschuldner Voraussetzung der Fälligkeit ist.BGH15.02.2005
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14 C 612/04 - Keine Abrechnungspflicht des Zwangsverwalters für weit zurückliegende ZeiträumeLeitsatz: Der Zwangsverwalter ist nicht verpflichtet, für länger zurückliegende Zeiträume die Betriebskosten abzurechnen, wenn eine Nachzahlungspflicht des Mieters nicht ersichtlich ist (Abgrenzung zu BGH GE 2003, 919).AG Lichtenberg16.02.2005
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XII ZR 162/01 - Entlassung des Mieters bei Nachmieterklausel nur bei wirksamem Eintritt des Nachmieters in das MietverhältnisLeitsatz: a) Zur Auslegung einer Klausel, die den Mieter berechtigt, die Rechte und Pflichten aus einem langfristigen Mietvertrag auf einen Nachmieter zu übertragen, und zu den sich daraus ergebenden Voraussetzungen eines Mieterwechsels. b) Zur Beweislast für eine Verletzung der Pflicht des Vermieters, den Kündigungsschaden (hier: Mietausfall) abzuwenden oder zu mindern.BGH16.02.2005
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XII ZR 24/02 - Vorbehaltlose Mietzahlung und Mietminderung; nach Mietbeginn auftretender Mangel: Keine analoge Anwendung von § 536 b BGBLeitsatz: Tritt im Verlauf der Mietzeit ein Mangel auf, zahlt der Mieter den Mietzins gleichwohl längere Zeit vorbehaltlos weiter, ist die Minderung nicht in analoger Anwendung von § 536 b BGB ausgeschlossen (Fortführung von BGHZ 155, 380 = GE 2003, 1145). (Leitsatz der Redaktion)BGH16.02.2005
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XII ZR 46/03 - Beschwerdewert; Erholungsgrundstück; Nutzungsentgelt; Feststellungsabschlag; RäumungsklageLeitsatz: Der Beschwerdewert einer Klage auf Räumung eines mit Nutzungsvertrag auf Lebenszeit überlassenen Erholungsgrundstücks richtet sich nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag des Nutzungsentgeltes. Dasselbe gilt für die Klage auf Feststellung, daß der Nutzer verpflichtet ist, ein Nutzungsentgelt zu zahlen, abzüglich eines Feststellungsabschlages von 20 %.BGH16.02.2005
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67 S 433/05 - Entwässerungskosten; Abwassergrube; BetriebskostenLeitsatz: Der Vermieter darf die durch die Umstellung der Entwässerung auf eine neue Abwassergrube entstehenden dreifach höheren Kosten nicht auf den Mieter umlegen, wenn er nicht darlegt, daß ihm die Wiederherstellung des bei Vertragsschluß bestehenden Anschlusses unzumutbar war. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin16.02.2005
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VIII ZR 48/04 - Wirksame Schönheitsreparaturklausel bei verbindlichem Fristenplan mit Verlängerungsmöglichkeiten durch den Vermieter nach billigem ErmessenLeitsatz: Eine Schönheitsreparaturklausel ist wirksam, wenn zwar Fristen für die Ausführung von Arbeiten vorgegeben sind, der Vermieter diese Fristen aber nach billigem Ermessen in Ausnahmefällen verlängern kann (Ergänzung zu BGH GE 2005, 51). (Leitsatz der Redaktion)BGH16.02.2005
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VIII ZR 6/04 - Nachträglicher Ausgleich der Zahlungsrückstände macht nur fristlose, nicht fristgemäße Kündigung unwirksamLeitsatz: Kündigt der Vermieter ein Wohnraummietverhältnis nach §§ 543 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB wegen Zahlungsverzugs des Mieters fristlos und hilfsweise auch fristgemäß, läßt der nachträgliche Ausgleich der Rückstände innerhalb der Frist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zwar die fristlose Kündigung unwirksam werden, nicht dagegen auch ohne weiteres die fristgemäße Kündigung. Die nachträgliche Zahlung ist jedoch bei der Prüfung, ob der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB), zu berücksichtigen.BGH16.02.2005
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10 U 144/04 - Wirksamer Ausschluß des Sonderkündigungsrechts bei Verweigerung zur Untervermietung im GeschäftsraummietvertragLeitsatz: Enthält der gewerbliche Mietvertrag die Klausel "Ohne Zustimmung der Vermieterin darf die Mieterin die Mietsache weder ganz oder teilweise untervermieten oder ihren Gebrauch Dritten in anderer Weise überlassen. Insbesondere darf die Mietsache nicht zu einem Zweck benutzt werden, der den Interessen der Vermieterin entgegensteht.", kann der Vermieter die Untervermietungserlaubnis verweigern, wenn die Untervermietung dazu führt, daß der Vermieter andernfalls einen seiner weiteren Mieter als Untermieter an die Hauptmieterin verlieren würde.OLG Düsseldorf17.02.2005
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III ZR 172/04 - Ende der Kündigungsfrist Sonntag oder SonnabendLeitsatz: § 193 BGB ist auf Kündigungsfristen weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar (Fortführung von BGHZ 59, 265).BGH17.02.2005