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Suchergebnis Urteilssuche (281 - 290 von 649)

  1. I-10 U 64/05 - Haftung für Honoraranteile
    Leitsatz: Zur Haftung des Leitenden Laborarztes für dem Krankenhaus zustehende Honoraranteile aus § 328 BGB bei der Ausgliederung und Übertragung aller bisher in Eigenregie ausgeführten Laborleistungen durch den Krankenhausträger auf eine Betreibergesellschaft.
    OLG Düsseldorf
    08.12.2005
  2. 4 U 16/05 - Arglistiges Verschweigen durch fehlende Offenbarung
    Leitsatz: Arglistiges Verschweigen eines Architekten durch fehlende Offenbarung gegenüber Auftraggeber, dass Bauüberwachung teilweise nicht erfolgte.
    KG
    08.12.2005
  3. 20 U 187/04 - Zahlung des Bürgen nach Auflistung der Forderungen des Vermieters
    Leitsatz: 1. Nimmt der Vermieter den Bürgen auf Zahlung von Rückständen und sonstigen Forderungen in Anspruch, werden die Leistungen im Zweifel auf die vom Mieter aufgelisteten Forderungen verrechnet. 2. Auch wenn man keine stillschweigende Tilgungsbestimmung in diesem Fall annehmen würde, wäre die Verrechnung nach § 366 Abs. 2 BGB vorzunehmen, da für den Bürgen die lästigere Schuld des Hauptschuldners (Mieters) zunächst zu tilgen ist. 3. Eine vorrangige Verrechnung auf die Zinsen scheidet jedenfalls dann aus, wenn diese Position in der Auflistung des Vermieters nicht erscheint. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    05.12.2005
  4. I-24 U 46/05 - Schriftform bei Vertretung einer GbR; Abschluß eines Mietvertrages
    Leitsatz: Läßt sich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei Abschluß eines langfristigen Mietvertrages von einem Gesellschafter oder Dritten vertreten, muß der Vertreter mit Vertretungszusatz unterzeichnen, um der Form des § 550 Abs. 1 BGB zu genügen.
    OLG Düsseldorf
    02.12.2005
  5. 8 U 249/04 - Bitte um Fristverlängerung für Schönheitsreparaturen als deklaratorisches Schuldanerkenntnis; Ende des Mietverhältnisses; Mietvertrag
    Leitsatz: Der Mieter, der seinen Vermieter um eine Fristverlängerung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bittet, erkennt damit seine Verpflichtung grundsätzlich an. Ihm sind dann alle Einwendungen zur Notwendigkeit der Schönheitsreparaturen abgeschnitten. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    01.12.2005
  6. I-10 U 74/05 - Räumungspflicht des Mieters für durch Brand zerstörtes Inventar; keine Vorenthaltung bei unterlassenen Vollstreckungsmaßnahmen
    Leitsatz: 1. Zur Rückgabe von Räumen gehört, daß der Mieter sein in die Mieträume eingebrachtes Inventar entfernt, und zwar unabhängig davon, welchen Zustand dieses bei Beendigung des Mietverhältnisses aufweist. 2. Ist die vom Mieter eingebrachte Ladeneinrichtung durch einen unverschuldeten Brand zwar zerstört, aber noch in verkohltem Zustand vorhanden, trifft den Mieter grundsätzlich die Pflicht, die Brandreste zur Erfüllung seiner Räumungspflicht zu entfernen. 3. Ein Vermieter, der trotz eines Räumungstitels über einen längeren Zeitraum keine Vollstreckungsmaßnahmen unternimmt, obwohl der Mieter keinerlei Anstalten macht, seine verbrannten Einrichtungsgegenstände zu entfernen, verfügt nicht über den für die Annahme einer Vorenthaltung erforderlichen Besitzwillen.
    OLG Düsseldorf
    01.12.2005
  7. 8 U 66/05 - Erhöhung des Gewerbezuschlages; Zusammentreffen von Aufrechnungs- mit Vorfälligkeitsklausel; Wartungsklausel ohne Kostenbegrenzung; Ankündigungsklausel
    Leitsatz: 1. Der gesondert vereinbarte Gewerbezuschlag kann bei einer entsprechenden Klausel unabhängig von der Grundmiete erhöht werden. Die Erhöhungserklärung muß aber den Erhöhungsbetrag gegenüber dem Mieter nachvollziehbar berechnen und erläutern. 2. Die Klausel in Wohnraummietverträgen, wonach der Mieter gegenüber den Mietforderungen mit Gegenforderungen nur nach vorheriger schriftlicher Anzeige mindestens einen Monat vor Fälligkeit aufrechnen kann, ist bei Zusammentreffen mit einer vertraglichen Vorfälligkeitsklausel unwirksam. 3. Wartungsklauseln, wonach der Wohnraummieter verpflichtet ist, Elektro- und Gasgeräte jährlich auf eigene Kosten durch eine Fachfirma warten zu lassen, sind dann unwirksam, wenn eine Kostenbegrenzung nicht vorgenommen worden ist.
    KG
    28.11.2005
  8. 8 U 125/05 - Betriebskostenabrechnung nach vereinbarter Wohnfläche; Dachbegrünung keine Gartenpflegekosten; Heizkostenabrechnung ohne Berücksichtigung von Balkonen und Terrassen
    Leitsatz: 1. Vereinbaren die Mietvertragsparteien, daß nicht die tatsächliche (nach WoFlV berechnete) Fläche, sondern die vereinbarte Fläche maßgebend sein soll, ist das auch für die Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen. 2. Dachbegrünungskosten sind nicht als Gartenpflegekosten betriebskostenmäßig zu berücksichtigen; sie sind eher mit den Kosten für die Instandhaltung eines konventionellen Daches vergleichbar. 3. Es entspricht dann nicht billigem Ermessen, bei der Verteilung von Heizkosten Balkone, Dachgärten, Loggien oder Terrassen flächenmäßig zu berücksichtigen, wenn nicht alle Wohnungen derartig ausgestattet sind. Denn die genannten Flächen haben keinen Einfluß auf den Verbrauch von Wärme. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    28.11.2005
  9. I 24 U 30/05 - Ausübung des Andienungsrechtes im Leasinggeschäft
    Leitsatz: 1. Übt der Leasinggeber bei Vertragsende sein Andienungsrecht aus, kommt der Kaufvertrag mit dem Leasingnehmer mit Zugang dieser Erklärung zustande. 2. Mit Ausübung des Andienungsrechts endet das Wahlrecht des Leasinggebers, die Vollamortisation aus dem Leasinggeschäft noch auf anderem Wege zu erreichen. 3. Der Leasingnehmer gerät mit der Kaufpreiszahlung erst in Verzug, wenn ihm der Leasinggeber das Leasingobjekt in Annahmeverzug begründender Weise angeboten hat.
    OLG Düsseldorf
    08.11.2005
  10. 7 U 45/05 - Architektenvertrag; umfassende Auskunftspflicht gegenüber Bauherren
    Leitsatz: Der Auftraggeber hat gegenüber dem Architekten einen Anspruch auf Vorlage eines Bestandverzeichnisses über den Schriftwechsel mit den am Bau beteiligten Firmen gemäß §§ 675, 666 BGB. Der Inhalt der Auskunft ist nach den Grundsätzen des § 242 BGB zu bestimmen. Danach trifft den Architekten eine umfassende Auskunftspflicht, die den Bauherrn nach vorzeitiger Beendigung des Architektenvertrages in die Lage versetzen soll, seine Ansprüche gegenüber den Baufirmen durchzusetzen. Dazu benötigt er den vom Architekten mit den Baufirmen geführten Schriftwechsel, den der Architekt auch herausgeben muss.
    KG
    08.11.2005