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Urteil Arglistiges Verschweigen durch fehlende Offenbarung
Schlagworte
Arglistiges Verschweigen durch fehlende Offenbarung
Leitsatz
Arglistiges Verschweigen eines Architekten durch fehlende Offenbarung gegenüber Auftraggeber, dass Bauüberwachung teilweise nicht erfolgte.
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