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Suchergebnis Urteilssuche (121 - 130 von 649)

  1. 11 C 165/04 - Ordentliche Kündigung wg. Aufrufs zum Kampf gegen Vermieter durch Flugblätter; Pflichtverletzung des Mieters
    Leitsatz: Es liegt eine zur ordentlichen Kündigung berechtigende schuldhaft nicht unerhebliche Pflichtverletzung vor, wenn der Mieter selbst durch Flugblätter zum Kampf gegen den Vermieter aufruft bzw. das Abwerfen von Flugzetteln mit entsprechendem Inhalt aus einem Zimmer seiner Wohnung nicht verhindert. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    06.03.2005
  2. 62 S 375/04 - Kündigung wegen Zahlungsverzugs
    Leitsatz: Ein kündigungsbegründender Zahlungsverzug liegt nicht vor, wenn der Mieter zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten auf ein Konto mit einer vom Vermieter irrtümlich falsch angegebenen Kontonummer überweist und er von diesem Irrtum bei Leistung der Zahlung keine Kenntnis hat.
    LG Berlin
    07.03.2005
  3. 8 U 166/03 - Wertersatz einschließlich Betriebskosten bei unwirksamem bzw. nicht zustande gekommenem Mietvertrag für Nutzung
    Leitsatz: 1. Kommt es nicht zum Abschluß eines Mietvertrages, hat der Eigentümer für die Dauer der Nutzung einen Anspruch auf Erstattung des Gebrauchswerts, der sich nach der ortsüblichen Miete richtet. 2. Darin enthalten sind auch die ortsüblichen Betriebskosten, über die nicht abzurechnen ist. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    07.03.2005
  4. 65 S 379/04 - Nicht gezahlte Vorschüsse unterliegen nicht dem Nachforderungsausschluß
    Leitsatz: Leistete der Mieter vereinbarte Betriebskostenvorauszahlungen vertragswidrig nicht, können die abgerechneten Betriebskosten bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen auch dann nachgefordert werden, wenn der Vermieter die Abrechnungsfrist versäumt hat. Das gilt auch dann, wenn der Mieter Vorschüsse wegen Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht gezahlt hat. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    08.03.2005
  5. 2Z BR 239/04 - Sondernutzungsrecht für Aufstellen von Verkaufseinrichtungen umfaßt keine Bewirtung
    Leitsatz: Ein Sondernutzungsrecht mit dem Inhalt, auf den vor den Läden befindlichen Gehwegflächen Verkaufseinrichtungen aufzustellen, umfaßt nicht das Recht, die Gäste eines Speiserestaurants an auf den Gehwegflächen aufgestellten Tischen zu bewirten.
    BayObLG
    08.03.2005
  6. I-10 U 32/05 - Gewerbemieter, Herabsetzung der Miete, fristlose Kündigung, Beschimpfungen
    Leitsatz: 1. Beschimpft der gewerbliche Mieter den Geschäftsführer der Vermieterin mit den Worten er werde ihm „die Zähne ausschlagen“ und ihn „totschlagen“, wenn er nochmals ausstehende Mietzahlungen gegenüber seinen Mitarbeitern anmahne, ist die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gerechtfertigt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Vermieterin und der Mieter in unmittelbarer Nachbarschaft gelegene Flächen und zum Teil bestimmte Flächen des Grundstücks auch gemeinsam nutzen. 2. Werden eine nachträgliche Reduzierung der vereinbarten Mietflächen und eine hierauf beruhende Herabsetzung der Miete nicht beurkundet, ist die Schriftform des § 550 BGB nicht (mehr) gewahrt.
    OLG Düsseldorf
    08.03.2005
  7. VIII ZA 5/05 - Aussetzung der Räumung im Rechtsbeschwerdeverfahren
    Leitsatz: Das Rechtsbeschwerdegericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 570 Abs. 3, Halbs. 1 ZPO in Verbindung mit § 575 Abs. 5 ZPO auch die Vollziehung einer Entscheidung der ersten Instanz aussetzen, wenn durch die Vollziehung dem Rechtsbeschwerdeführer größere Nachteile drohen als dem Gegner, die Rechtsbeschwerde zulässig erscheint und die Rechtsmittel des Rechtsbeschwerdeführers nicht von vornherein ohne Erfolgsaussicht sind
    BGH
    08.03.2005
  8. VIII ZR 17/04 - Schönheitsreparaturenklausel; unverzügliche Vornahme je nach Grad der Abnutzung und mit Regelfristen
    Leitsatz: Eine mietvertragliche Formularklausel über Schönheitsreparaturen, wonach der Mieter alle je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten unverzüglich auszuführen hat und die Schönheitsreparaturen im allgemeinen in nach der Art der Räume gestaffelten Zeitabständen von drei, fünf und sieben Jahren erforderlich werden, ist nicht dahin auszulegen, daß die dem Mieter auferlegte Schönheitsreparaturverpflichtung unabhängig vom Beginn des Mietverhältnisses an einen objektiv bestehenden Renovierungsbedarf anknüpft. Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter nicht unangemessen.
    BGH
    09.03.2005
  9. VIII ZR 381/03 - Erwerberhaftung für Mietkaution bei Rechtsübergang vor Mietrechtsreform
    Leitsatz: 1. Nimmt das Berufungsgericht im Tatbestand auf die tatsächlichen Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils Bezug und geht es in seinen weiteren Ausführungen von entscheidungserheblichen Tatsachen aus, die im Widerspruch zum Tatbestand des angefochtenen Urteils stehen, ohne diese Abweichung zu erläutern, ist das Revisionsgericht an solche Tatsachen nicht gebunden. Das angefochtene Urteil ist dann schon deshalb aufzuheben, weil sein Tatbestand keine verläßliche Beurteilungsgrundlage für das Revisionsgericht bildet. 2. Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung hat dem Mieter eine von diesem an den Vermieter geleistete Kaution nur dann herauszugeben, wenn eine derartige Verpflichtung auch den Zwangsvollstreckungsschuldner selbst, der das vermietete Grundstück erworben hat, getroffen hätte. 3. Hat ein Käufer ein vermietetes Grundstück vor dem 1. September 2001 erworben, so ist er dem Mieter gegenüber zur Herausgabe einer von diesem an den Vermieter geleisteten Kaution nur verpflichtet, wenn dem Erwerber die Kaution ausgehändigt wird oder wenn er dem Vermieter gegenüber die Verpflichtung zur Rückgewähr übernimmt (§ 572 Satz 2 BGB a. F.). Die Vorschrift des § 566 a Satz 1 BGB findet auf Veräußerungsgeschäfte, die vor dem 1. September 2001 abgeschlossen worden sind, keine Anwendung.
    BGH
    09.03.2005
  10. VIII ZR 394/03 - Zwischenvermieter in der Insolvenz; fristlose Kündigung des Zwischenmietverhältnisses durch Hauptvermieter bei Zahlungsverzug; Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Weiterleitung vereinnahmter Mieten
    Leitsatz: Zieht der (vorläufige) Insolvenzverwalter, der für das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Zwischenmieters bestellt worden ist, die Miete von dem Endmieter ein, so ist er verpflichtet, die vereinnahmte Miete in der geschuldeten Höhe an den Hauptvermieter weiterzuleiten (im Anschluß an BGHZ 151, 353). Erklärt er dennoch, er werde die Miete nicht weiterleiten, so ist der Hauptvermieter zur fristlosen Kündigung des Zwischenmietverhältnisses berechtigt, auch wenn ein Zahlungsrückstand im Sinne des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB noch nicht entstanden ist.
    BGH
    09.03.2005