« zurück zur Suche
Urteil Nicht gezahlte Vorschüsse unterliegen nicht dem Nachforderungsausschluß
Schlagworte
Nicht gezahlte Vorschüsse unterliegen nicht dem Nachforderungsausschluß
Leitsatz
Leistete der Mieter vereinbarte Betriebskostenvorauszahlungen vertragswidrig nicht, können die abgerechneten Betriebskosten bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen auch dann nachgefordert werden, wenn der Vermieter die Abrechnungsfrist versäumt hat. Das gilt auch dann, wenn der Mieter Vorschüsse wegen Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht gezahlt hat. (Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat