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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 649)
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III ZR 341/04 - Entschädigung bei Widerruf durch WasserbehördeLeitsatz: Im Falle des Widerrufs eines alten Rechts (hier: Staurecht zum Betrieb einer Mühle) durch die Wasserbehörde gegen Entschädigung hat die zu leistende Entschädigung den (Verkehrs-) Wert der Nutzung dieses Rechts auszugleichen, nicht jedoch einen "Ertragswert" im Hinblick auf Einkünfte, die der Inhaber des Rechts als Gegenleistung dafür erzielte, daß er das Recht nicht ausübte.BGH24.02.2005
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102 C 242/99 - Keine Minderung wegen Wohnflächendifferenz bei fehlender Wohnflächenangabe im MietvertragLeitsatz: Der Mieter hat keinen Mietminderungsanspruch wegen einer Wohnflächendifferenz, wenn im Mietvertrag keine Wohnfläche nach Quadratmetern angegeben ist. Eine im Bauträgervertrag verzeichnete Wohnungsgröße ist für die mietvertragliche Gewährleistung ohne Bedeutung. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg24.02.2005
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67 S 200/04 - Fristlose Kündigung bei dreimal unpünktlicher Mietzahlung nach AbmahnungLeitsatz: Eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, wenn der Mieter nach einer Abmahnung die Miete noch dreimal unpünktlich zahlt. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin24.02.2005
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VII ZR 86/04 - Unternehmer einer AußenanlageLeitsatz: Unternehmer einer Außenanlage ist nicht, wer lediglich mit Rodungsarbeiten und sonstigen Arbeiten beauftragt ist, die dazu dienen, ein Baugrundstück zur Bebauung frei zu machen.BGH24.02.2005
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2 U 3706/04 - Nichtiger Schuldbeitritt im Gewerbemietrecht bei wirtschaftlich sinnloser, ruinöser VerpflichtungLeitsatz: Ein Schuldbeitritt zu aufgelaufenen Mietrückständen für ein von einem Ehepartner angemietetes Ladengeschäft ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn es sich um eine wirtschaftlich sinnlose, ruinöse Verpflichtung handelt. Es wird widerleglich vermutet, daß der Ehegatte diese Verpflichtung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen hat und der Vermieter dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (Übertragung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Bürgschaften bzw. Schuldbeitritten zur Sicherung von [Geschäfts-] Krediten des anderen Ehegatten). (Leitsatz der Redaktion)OLG Nürnberg24.02.2005
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V ZR 105/04 - Rückübertragung, Berechtigung des AnmeldersLeitsatz: Die Rückübertragung eines Grundstücks auf einen berechtigten Anmelder gemäß § 21 b Abs. 1 InVorG führt in entsprechender Anwendung von § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG zu einem Anspruch auf Herausgabe der von dem Verfügungsberechtigten seit dem 1. Juli 1994 gezogenen Nutzungen des Grundstücks. Der Anspruch entsteht mit der bestandskräftigen Feststellung der Berechtigung des Anmelders in dem Verfahren nach dem Vermögensgesetz.BGH25.02.2005
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BVerwG 8 C 1.04 - Erlösauskehranspruch; Vermögenswertverfügung; GrundstücksverkehrsgenehmigungLeitsatz: 1. Verliert der Verfügungsberechtigte das Eigentum am Vermögenswert dadurch, daß die Verfügung über den Vermögenswert wirksam und der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen wurde, tritt an die Stelle des Rückübertragungsanspruchs der Anspruch auf Auskehr des Erlöses. 2. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Verfügung ist die Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung.BVerwG25.02.2005
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12 U 74/03 - Vereinbarte Mieterhöhungen im Geschäftsraummietvertrag und SchriftformLeitsatz: Auch ein schriftlich abgeschlossener Mietvertrag, der widersprüchliche Regelungen enthält, wahrt die Schriftform des § 126 BGB. Haben die Parteien im schriftlichen Mietvertrag mit fester Laufzeit von zehn Jahren eine Vereinbarung dahin getroffen, daß nach Ablauf eines Jahres über die angemessene Anhebung des Mietzinses jeweils Einvernehmen zu erzielen ist, und ist der Mieter dann jeweils den Bitten des Vermieters nachgekommen, monatlich eine um zwischen 1,5 % und 5 % erhöhte Miete zu zahlen, so führt die dadurch getroffene Vereinbarung nicht dazu, daß der Mietvertrag nicht mehr die Schriftform des § 550 BGB n. F. (§ 566 BGB a. F.) wahrt. Nicht jede nachträgliche, zeitlich nicht beschränkte Änderung der schriftlich vereinbarten Miethöhe ist "wesentlich" mit der Folge, daß die Schriftform des § 550 Satz 1 BGB n. F. in jedem Fall nicht mehr gewahrt ist. § 550 BGB n. F. dient vorrangig dem Schutz des in ein bestehendes Mietverhältnis eintretenden Grundstückserwerbers. Die zugelassene Revision wurde nicht eingelegt.KG28.02.2005
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VIII ZB 54/04 - Ratenzahlung und VergleichLeitsatz: Ein Vergleich im Sinne von §§ 23 BRAGO, 779 BGB liegt auch dann vor, wenn die Parteien eines Rechtsstreits einen gerichtlichen Vergleich schließen, wonach sich der Bekl. zur Zahlung der von ihm nicht bestrittenen Klageforderung in vom Kl. eingeräumten Raten verpflichtet und die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derer des Vergleichs übernimmt.BGH01.03.2005
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213 C 573/04 - Nicht vorhandener Balkon kein Negativmerkmal; Mieterhöhung und ortsübliche Betriebskosten bei BruttomieteLeitsatz: Bei einer Mieterhöhung einer Bruttokaltmiete ist ein nicht vorhandener Balkon kein Negativmerkmal im Sinne eines nicht nutzbaren Balkons. Bei der Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete als Nettomiete sind die ortsüblichen Betriebskosten von der Bruttomiete abzusetzen. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg02.03.2005