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Urteil Erlösauskehranspruch
Schlagworte
Erlösauskehranspruch; Vermögenswertverfügung; Grundstücksverkehrsgenehmigung
Nichtamtliche Leitsätze
1. Verliert der Verfügungsberechtigte das Eigentum am Vermögenswert dadurch, daß die Verfügung über den Vermögenswert wirksam und der Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen wurde, tritt an die Stelle des Rückübertragungsanspruchs der Anspruch auf Auskehr des Erlöses.
2. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Verfügung ist die Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung.
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