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  1. VII ZR 138/04 - Architektenhaftung; Klageerweiterung
    Leitsatz: In der Vereinbarung eines Bauherrn mit einem Architekten, für diesen eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, deren Kosten der Architekt an ihn zu zahlen hat, liegt kein stillschweigender Ausschluß der Haftung des Architekten für Planungsmängel. a) Die mit der Berufung vorgenommene Erweiterung des Klageantrags gemäß § 264 Nr. 2 ZPO wegen einer weitergehenden Schlußrechnungsforderung ist keine Klageänderung im Sinne des § 533 ZPO (im Anschluß an BGH, Urteil vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295). b) Bei der Entscheidung über die Klageerweiterung hat das Berufungsgericht den gesamten erstinstanzlichen Sachvortrag der Parteien zu berücksichtigen. Auch neuer Vortrag der Parteien ist jedenfalls insoweit zu berücksichtigen, als er die Klageerweiterung betrifft.
    BGH
    08.12.2005
  2. VII ZR 372/03 - Prospekt; Verkaufsprospekt; Prospektmängel; Prospekthaftung
    Leitsatz: Zur Haftung eines konzernbeherrschenden Gesellschafters für fehlerhafte Angaben in einem Prospekt, der zum Vertrieb einer Immobilienanlage herausgegeben wurde.
    BGH
    08.12.2005
  3. I-10 U 146/01 - Mehrwertsteueranteil als Nettomietbestandteil
    Leitsatz: 1. Zu den Voraussetzungen der Übergangsvorschrift des § 27 Abs. 2 Nr. 3 UStG. 2. Die steuerfreie Vermietung gemäß § 4 Nr. 12 a UStG erfaßt nicht nur den Nettomietzins, sondern als Nebenleistungen auch die hierauf zu zahlenden Nebenkostenvorauszahlungen und Verwaltungskosten sowie die von dem Mieter angemieteten Tiefgaragen- und Außenstellplätze. 3. Zu den Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung, wenn der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Mieter vertraglich zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet ist, der Vermieter jedoch nicht wirksam zur Mehrwertsteuer optieren konnte.
    OLG Düsseldorf
    08.12.2005
  4. I-10 U 64/05 - Haftung für Honoraranteile
    Leitsatz: Zur Haftung des Leitenden Laborarztes für dem Krankenhaus zustehende Honoraranteile aus § 328 BGB bei der Ausgliederung und Übertragung aller bisher in Eigenregie ausgeführten Laborleistungen durch den Krankenhausträger auf eine Betreibergesellschaft.
    OLG Düsseldorf
    08.12.2005
  5. 4 U 16/05 - Arglistiges Verschweigen durch fehlende Offenbarung
    Leitsatz: Arglistiges Verschweigen eines Architekten durch fehlende Offenbarung gegenüber Auftraggeber, dass Bauüberwachung teilweise nicht erfolgte.
    KG
    08.12.2005
  6. VII ZR 50/04 - Werklohn, Einwendungen gegen Prüfbarkeit
    Leitsatz: a) Hat der Auftraggeber eines Vertrages, in dem die VOB/B vereinbart worden ist, nicht binnen zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung Einwendungen gegen deren Prüfbarkeit erhoben, wird der Werklohn auch dann fällig, wenn die Rechnung objektiv nicht prüfbar ist. Es findet die Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist. Bei ausreichender Grundlage kann der Werklohn gemäß § 287 ZPO geschätzt werden (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. September 2004 - VII ZR 173/03, BauR 2004, 1937). b) Die Frist von zwei Monaten gilt auch dann, wenn eine Schlussrechnung während eines laufenden Gerichtsverfahrens eingereicht wird.
    BGH
    08.12.2005
  7. III ZR 324/04 - Notaranderkonto, Zugehörigkeit zu einer Sicherungseinrichtung
    Leitsatz: Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1842) mit der umfassend ausgestalteten Pflicht der Kreditinstitute, Kunden über die Zugehörigkeit zu einer Sicherungseinrichtung und vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung schriftlich über die für die Sicherung geltenden Bestimmungen einschließlich Umfang und Höhe der Sicherung zu informieren (§ 23a Abs. 1 KWG), ist der Notar verpflichtet, bei der Annahme anvertrauter Gelder, die einem Notaranderkonto zuzuführen sind, die Sicherung für den Insolvenzfall zu berücksichtigen.
    BGH
    08.12.2005
  8. XI ZR 139/05 - Schriftform des Verbraucherkreditvertrages; Grundstückserwerb
    Leitsatz: 1. Das Fehlen einer formgültigen Annahmeerklärung führt als Fehler der Schriftform insgesamt zur Nichtigkeit der Kreditvereinbarung gemäß § 6 Abs. 1 Alt. 1 VerbrKrG. 2. Auch eine Verletzung des Schriftformerfordernisses insgesamt wird durch die Inanspruchnahme des Kredits nach § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG geheilt. 3. Eine Ermäßigung des Zinssatzes gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG tritt dann nicht ein, wenn eine formgültige, alle nach dem Verbraucherkreditgesetz erforderlichen Angaben enthaltende Vertragserklärung des Kreditnehmers vorliegt, durch die er im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes auch ohne förmlichen Zugang der Annahmeerklärung des Kreditgebers hinreichend informiert und gewarnt ist.
    BGH
    06.12.2005
  9. 20 U 187/04 - Zahlung des Bürgen nach Auflistung der Forderungen des Vermieters
    Leitsatz: 1. Nimmt der Vermieter den Bürgen auf Zahlung von Rückständen und sonstigen Forderungen in Anspruch, werden die Leistungen im Zweifel auf die vom Mieter aufgelisteten Forderungen verrechnet. 2. Auch wenn man keine stillschweigende Tilgungsbestimmung in diesem Fall annehmen würde, wäre die Verrechnung nach § 366 Abs. 2 BGB vorzunehmen, da für den Bürgen die lästigere Schuld des Hauptschuldners (Mieters) zunächst zu tilgen ist. 3. Eine vorrangige Verrechnung auf die Zinsen scheidet jedenfalls dann aus, wenn diese Position in der Auflistung des Vermieters nicht erscheint. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    05.12.2005
  10. BVerwG 7 B 81.05 - Liste 3-Enteignung; , besatzungshoheitliche Enteignung.
    Leitsatz: Eine vom sog. demokratischen Magistrat von Groß-Berlin nach Maßgabe der "Liste 3" oben zum Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten vom 8. Februar 1949 beschlossene Enteignung eines Vermögenswerts folgte auch dann auf besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG, wenn die vor dem 5. Februar 1949 erfolgte Beschlagnahme des Vermögenswerts der sowjetischen Besatzungsmacht nicht bekannt war (im Anschluß an Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - BVerwGE 98, 1 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 38 = ZOV 1995, 147).
    BVerwG
    05.12.2005