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Suchergebnis Urteilssuche (341 - 350 von 649)

  1. 34 Wx 008/05 - Nutzung einer Ferienwohnanlage
    Leitsatz: Schreibt die Gemeinschaftsordnung für die Nutzung einer Ferienwohnanlage vor, daß die mit Schwimmbad und Solarium ausgestatteten Räume eines Teileigentums nur im Zusammenhang mit dem Betrieb der Ferienwohnanlage genutzt werden dürfen, ist es dem Teileigentümer nicht gestattet, den Gästen seines in der Nachbarschaft gelegenen Hotelbetriebs die Bädereinrichtung in der Ferienwohnanlage zur Verfügung zu stellen.
    OLG München
    23.03.2005
  2. I-10 U 172/03 - Längere Nutzung als formfreie Genehmigung eines schwebend unwirksamen Mietvertrages; Unterschrift nur eines Geschäftsführers
    Leitsatz: 1. Ein Mietvertrag über Geschäftsräume, der nur von einem von zwei Geschäftsführern einer GmbH unterzeichnet wird, ist wegen der im Handelsregister eingetragenen Gesamtvertretung der beiden GmbH-Geschäftsführer analog § 177 BGB schwebend unwirksam. 2. Nimmt die GmbH ihre Geschäftstätigkeit in den Mieträumen auf und setzt die Nutzung über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten fort, ist davon auszugehen, daß der zweite Geschäftsführer den Abschluß des Mietvertrages konkludent analog §§ 177 Abs. 1, 182, 184 Abs. 1 BGB genehmigt hat. 3. Die konkludente Genehmigung bedarf nicht der Form (hier: § 566 BGB a.F.) des durch den anderen Gesamtvertreter vorgenommenen Rechtsgeschäfts. 4. Die Anfechtung einer mehrseitigen Vertragsübernahme muß gegenüber allen Beteiligten erklärt werden.
    OLG Düsseldorf
    17.03.2005
  3. 32 Wx 002/05 - Unkontrollierte Videoüberwachung von Gemeinschaftsflächen
    Leitsatz: 1. Eine Rechtsbeschwerde, die an das Bayerische Oberste Landesgericht dressiert und bei der allgemeinen Einlaufstelle der Justizbehörden eingelegt worden ist, ist zu diesem Zeitpunkt nur bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht eingegangen. Wenn die Weiterleitung an das seit 1. Januar 2005 zuständige Oberlandesgericht innerhalb der Beschwerdefrist an behördeninternen Vorgängen scheitert, so liegt eine unverschuldete Fristversäumung vor. 2. Ein Eigentümerbeschluß, der die dauernde, unkontrollierte Videoüberwachung von Flächen, die im Gemeinschaftseigentum stehen, durch einen der Wohnungseigentümer verbietet, entspricht in der Regel einer ordnungsmäßigen Verwaltung.
    OLG München
    11.03.2005
  4. 8 U 217/04 - Vollzug eines mündlichen Vertrages trotz fehlender vereinbarter Schriftform
    Leitsatz: Die Zweifelsregelung des § 154 Abs. 2 BGB, wonach im Zweifel ein Vertrag nicht als geschlossen gilt, wenn eine Beurkundung des beabsichtigten Vertrages verabredet worden ist, greift jedenfalls dann nicht, wenn sich die Parteien auf die Essentialia geeinigt und sich über Monate hin entsprechend dieser vertraglichen Vereinbarung verhalten haben.
    KG
    10.03.2005
  5. I-10 U 73/04 - Betriebskostenvorschüsse nach Abrechnungsreife; Teilzahlungen; Zurückbehaltungsrechte; Leistungsverweigerungsrechte; Aufrechnung mit Gegenansprüchen
    Leitsatz: 1. Betriebskostenvorschüsse können nach Eintritt der Abrechnungsreife, die regelmäßig mit Ablauf eines Jahres nach Ablauf der Abrechnungsperiode eintritt, nicht mehr geltend gemacht werden. 2. Teilzahlungen des Mieters sind zunächst auf Betriebskostenvorschüsse zu verrechnen. 3. In Geschäftsraummietverträgen kann die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechten des Mieters oder dessen Aufrechnung auch formularmäßig auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche beschränkt werden. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Düsseldorf
    10.03.2005
  6. I-10 U 32/05 - Gewerbemieter, Herabsetzung der Miete, fristlose Kündigung, Beschimpfungen
    Leitsatz: 1. Beschimpft der gewerbliche Mieter den Geschäftsführer der Vermieterin mit den Worten er werde ihm „die Zähne ausschlagen“ und ihn „totschlagen“, wenn er nochmals ausstehende Mietzahlungen gegenüber seinen Mitarbeitern anmahne, ist die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gerechtfertigt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Vermieterin und der Mieter in unmittelbarer Nachbarschaft gelegene Flächen und zum Teil bestimmte Flächen des Grundstücks auch gemeinsam nutzen. 2. Werden eine nachträgliche Reduzierung der vereinbarten Mietflächen und eine hierauf beruhende Herabsetzung der Miete nicht beurkundet, ist die Schriftform des § 550 BGB nicht (mehr) gewahrt.
    OLG Düsseldorf
    08.03.2005
  7. 8 U 166/03 - Wertersatz einschließlich Betriebskosten bei unwirksamem bzw. nicht zustande gekommenem Mietvertrag für Nutzung
    Leitsatz: 1. Kommt es nicht zum Abschluß eines Mietvertrages, hat der Eigentümer für die Dauer der Nutzung einen Anspruch auf Erstattung des Gebrauchswerts, der sich nach der ortsüblichen Miete richtet. 2. Darin enthalten sind auch die ortsüblichen Betriebskosten, über die nicht abzurechnen ist. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    07.03.2005
  8. 16 VA 20/04 - Eheanerkennung; Antragsfrist; Ausschlußfrist; Fristversäumung; Wiedereinsetzung; Nachsichtgewährung
    Leitsatz: 1. Die Antragsfrist für Abwesende auf Anerkennung einer "freien Ehe" ist eine materielle Ausschlußfrist, in deren Versäumung keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann. Eine Nachsichtgewährung ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Fristversäumung auf höherer Gewalt oder auf staatlichem Fehlverhalten beruht oder der Berufung auf den Fristablauf der Einwand von Treu und Glauben entgegensteht. 2. Die Anerkennung setzt voraus, daß die Verlobten ihren Willen, eine dauerhafte Verbindung einzugehen, durch Erwirkung einer kirchlichen Trauung, durch Erklärung vor Angehörigen oder auf andere Weise ernstlich bekundet haben.
    KG
    03.03.2005
  9. 12 U 74/03 - Vereinbarte Mieterhöhungen im Geschäftsraummietvertrag und Schriftform
    Leitsatz: Auch ein schriftlich abgeschlossener Mietvertrag, der widersprüchliche Regelungen enthält, wahrt die Schriftform des § 126 BGB. Haben die Parteien im schriftlichen Mietvertrag mit fester Laufzeit von zehn Jahren eine Vereinbarung dahin getroffen, daß nach Ablauf eines Jahres über die angemessene Anhebung des Mietzinses jeweils Einvernehmen zu erzielen ist, und ist der Mieter dann jeweils den Bitten des Vermieters nachgekommen, monatlich eine um zwischen 1,5 % und 5 % erhöhte Miete zu zahlen, so führt die dadurch getroffene Vereinbarung nicht dazu, daß der Mietvertrag nicht mehr die Schriftform des § 550 BGB n. F. (§ 566 BGB a. F.) wahrt. Nicht jede nachträgliche, zeitlich nicht beschränkte Änderung der schriftlich vereinbarten Miethöhe ist "wesentlich" mit der Folge, daß die Schriftform des § 550 Satz 1 BGB n. F. in jedem Fall nicht mehr gewahrt ist. § 550 BGB n. F. dient vorrangig dem Schutz des in ein bestehendes Mietverhältnis eintretenden Grundstückserwerbers. Die zugelassene Revision wurde nicht eingelegt.
    KG
    28.02.2005
  10. 2 U 3706/04 - Nichtiger Schuldbeitritt im Gewerbemietrecht bei wirtschaftlich sinnloser, ruinöser Verpflichtung
    Leitsatz: Ein Schuldbeitritt zu aufgelaufenen Mietrückständen für ein von einem Ehepartner angemietetes Ladengeschäft ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn es sich um eine wirtschaftlich sinnlose, ruinöse Verpflichtung handelt. Es wird widerleglich vermutet, daß der Ehegatte diese Verpflichtung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen hat und der Vermieter dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (Übertragung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Bürgschaften bzw. Schuldbeitritten zur Sicherung von [Geschäfts-] Krediten des anderen Ehegatten). (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Nürnberg
    24.02.2005