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Suchergebnis Urteilssuche (321 - 330 von 649)

  1. I-24 U 12/05 - Wirksamer Ausschluß des Minderungsrechts im Geschäftsraummietvertrag
    Leitsatz: Im gewerblichen Mietrecht dürfen Minderungsausschluß und Aufrechnungsverbot formularmäßig vereinbart werden, solange Bereicherungsansprüche des Mieters wegen vorhandener Mängel nicht ausgeschlossen werden.
    OLG Düsseldorf
    31.05.2005
  2. I-24 U 194/04 - Vermietender Eigentümer als Unternehmer; Umsatzsteuer; Mietvertrag als Dauerrechnung
    Leitsatz: 1 . Der Vermieter kann auf die Steuerfreiheit von Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung verzichten ("zur Mehrwertsteuer optieren"), wenn die entgeltliche Gebrauchsüberlassung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erfolgt. 2. Grundsätzlich ist ein Mietvertrag, in dem Nettomiete und Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen sind, als "Dauerrechnung" zur Vorlage bei den Finanzbehörden ausreichend. 3. Wird bei dem Auszug des Mieters durch einen Vertreter des Vermieters eine Abnahme der Mieträume durchgeführt, liegt darin nicht die schlüssige Auflösung des Mietverhältnisses, wenn der Vertreter irrtümlich von einer bereits erfolgten Aufhebung des Mietvertrages ausgeht.
    OLG Düsseldorf
    24.05.2005
  3. 8 U 234/04 - Mietvertrag mit Botschaft als Geschäftsraummietvertrag; Verjährungseinrede für Bürgen
    Leitsatz: 1. Der mit einer Botschaft als Mieterin geschlossene Vertrag stellt sich als Geschäftsraummietvertrag dar, auch wenn die Räume von der Botschaft sodann an Botschaftsangehörige als Wohnräume überlassen werden. 2. Der in Anspruch genommene Bürge kann sich auf die Verjährung der Bürgschaftsschuld auch dann berufen, wenn diese erst nach Klageerhebung eingetreten ist.
    KG
    23.05.2005
  4. 7 U 184/04 - Unbilligkeit des Nutzungsentgelts für die Sondernutzung öffentlicher Straßen
    Leitsatz: Das erhöhte Entgelt für die Sondernutzung öffentlicher Straßen gem. Tarifstelle 401 der Entgeltordnung für die Sondernutzung öffentlicher Straßen ist dann nicht gerechtfertigt, wenn die Sondernutzung zunächst beantragt wurde, der Nutzer es aber verabsäumt hat, die Verlängerung der Erlaubnis rechtzeitig zu beantragen.
    KG
    20.05.2005
  5. I-10 U 196/04 - Kautionsauffüllungsanspruch nach Mietende; Verjährung des Wegnahmerechts des Mieters; Nutzungsentschädigung; Vermieterpfandrecht
    Leitsatz: 1. Hat der Mieter seine vertragliche Verpflichtung zur Leistung der Kaution ganz oder anteilig nicht erfüllt oder ist diese verbraucht, steht dem Vermieter wegen seiner zu sichernden Ansprüche ein Zahlungs- bzw. Wiederauffüllungsanspruch auch noch nach Beendigung des Mietverhältnisses zu. 2. Der Vermieter hat nach Beendigung des Vertrages grundsätzlich die Wahl, ob er die Kaution einklagt oder ob er die Zahlungsansprüche selbst klageweise geltend macht. Beide Forderungen gleichzeitig einklagen kann er nicht. 3. Der Anspruch aus § 539 Abs. 2 BGB verjährt nach § 548 Abs. 2 BGB in sechs Monaten und wird weder durch eine (unberechtigte) Ausübung des Vermieterpfandrechts noch durch eine innerhalb der Sechsmonatsfrist bei Gericht eingereichte Widerklage auf Zahlung von Schadens- bzw. Aufwendungsersatz gehemmt. 4. Der infolge der eingetretenen Verjährung auf Dauer zum Besitz berechtigte Vermieter schuldet weder eine Nutzungsentschädigung noch haftet er dem Mieter auf Schadensersatz oder Bereicherungsausgleich, wenn dessen Eigentum an der zurückgelassenen Einrichtung untergeht. Darauf, ob der Vermieter sich auf die Einrede der Verjährung des Wegnahmeanspruchs berufen hat, kommt es nicht an.
    OLG Düsseldorf
    19.05.2005
  6. 16 U 232/04 - Bei erneutem Leistungsverlangen neue Nachfrist erforderlich
    Leitsatz: Verlangt der Gläubiger nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist zur Erfüllung (§ 281 Abs. 1, § 323 Abs. 1 BGB) weiterhin die Erfüllung der vertraglichen Leistungspflicht, so führt das zum Untergang seiner nach Fristablauf entstandenen Rechte auf Rücktritt und Schadensausgleich. Leistet der Schuldner auf das neue Erfüllungsverlangen nicht, so muß der Gläubiger die tatsächlichen Voraussetzungen für die Begründung eines neuen Schadensersatzanspruchs grundsätzlich durch eine neue fristgebundene Aufforderung zur Leistung schaffen.
    OLG Celle
    17.05.2005
  7. I 24 U 257/03 - Umschreibung des Grundbuchs; Nutzungsentschädigung bei vertraglich ausgeschlossen Verwendungsersatzansprüchen und Wegnahmerecht des Mieters; Voreigentümer; Eigentumsübergang; Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
    Leitsatz: 1. Mit Umschreibung des Grundbuches stehen dem neuen Eigentümer Nutzungsentschädigungsansprüche aus dem beendeten Mietverhältnis nur zu, wenn der Voreigentümer selbst Vermieter war. 2. Der nicht weichende Mieter haftet aber nach Eigentumsübergang dem Neueigentümer nach Bereicherungsrecht, im Falle der Kenntnis von der fehlenden Nutzungsberechtigung auch verschärft aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. 3. Zur Schätzung einer Nutzungsentschädigung, wenn Verwendungsersatzansprüche und ein Wegnahmerecht des Mieters vertraglich ausgeschlossen sind.
    OLG Düsseldorf
    10.05.2005
  8. I-24 U 223/04 - Gewerberaummiete; Minderung; Verwendungsrisiko; Einkaufszentrum; Umsatz- und Gewinnentwicklung
    Leitsatz: Die ungünstige Umsatz- und Gewinnentwicklung seines Geschäfts in einem Einkaufszentrum gehört zum Verwendungsrisiko des Mieters. Verwendungsrisiko des Gewerberaummieters, Umsatz- und Gewinnermittlung des Geschäfts in einem Einkaufszentrum
    OLG Düsseldorf
    03.05.2005
  9. 7 U 136/04 - Keine Verpflichtung zur Zahlung von Betriebskosten für Inhaber eines Wohnungsrechts; dingliches Wohnungsrecht; unentgeltliche Gewährung; Lasten des Grundstücks; Alleineigentümer
    Leitsatz: Ein dingliches Wohnungsrecht ist grundsätzlich unentgeltlich zu gewähren, so daß ohne besondere Vereinbarung der Inhaber des Wohnungsrechts nicht zur Zahlung von Betriebskosten verpflichtet ist. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    29.04.2005
  10. I-10 U 129/04 - Vertragsstrafe nicht bei vorbehaltloser Annahme; Gebrauchsgewähr
    Leitsatz: Auf eine für den Fall vereinbarte Vertragsstrafe, daß die Gebrauchsgewährung nicht zu dem festgesetzten Übergabezeitpunkt erfolgt, ist § 341 Abs. 3 BGB anzuwenden, mit der Folge, daß ein verwirkter Strafanspruch erlischt, wenn der Mieter sich die Geltendmachung der Vertragsstrafe bei der verspäteten Übergabe der Mieträume nicht vorbehält.
    OLG Düsseldorf
    28.04.2005