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Suchergebnis Urteilssuche (121 - 130 von 649)
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BLw 6/05 - LPG-Mitglied; Übergang der mitgliedschaftlichen Rechte aus der Boden- und Inventareinbringung durch den Erblasser auf Erben/MitgliedLeitsatz: Die Vorschriften in den LPG-Gesetzen der DDR (§ 24 Abs. 2 LPGG 1959 und § 45 Abs. 3 Satz 1 LPGG 1982) über den Übergang der mitgliedschaftlichen Rechte aus der Boden- und Inventareinbringung durch den Erblasser sind auf den Erben, der Mitglied in der LPG war, bezogene Sonderregelungen. Sie sind auf einen Vermächtnisnehmer nicht entsprechend anzuwenden, auch wenn dieser Mitglied in der LPG war und ihm in Erfüllung der Vermächtnisanordnung des Erblassers ein in die LPG eingebrachtes Grundstück übereignet wurde.BGH09.11.2005
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BLw 3/05 - LPG-Mitglied; Abfindungsanspruch; Haftung der aus der Teilung einer LPG hervorgegangenen neuen UnternehmenLeitsatz: Die aus einer Teilung einer LPG hervorgegangenen neuen Unternehmen haften nach § 11 Abs. 2 Satz 2 LwAnpG gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten der LPG aus Abfindungsansprüchen nach § 44 LwAnpG, wenn der Teilungsplan keine ausdrückliche Regelung über die Zuweisung dieser Verpflichtungen enthält und eine solche Zuweisung auch nicht durch Auslegung bestimmt werden kann.BGH09.11.2005
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BLw 21/05 - LPG-Umwandlung; Heilung eines vor dem 31.2.1991 gefassten Beschlusses durch Eintragung eines erst danach gefassten UmwandlungsbeschlussesLeitsatz: Die Eintragung eines erst nach dem Ablauf des 31. Dezember 1991 gefaßten Beschlusses zur Umwandlung einer LPG hat die in § 34 Abs. 1 LwAnpG bezeichneten Rechtsfolgen herbeigeführt, wenn der Beschluß den Zweck verfolgte, Fehler in einem vor dem 31. Dezember 1991 gefaßten Beschluß durch dessen Aufhebung und Neuvornahme zu beheben. Daß eine solche Beschlußfassung auf Grund der Anordnung in § 69 Abs. 3 Satz 1 LwAnpG mit der Fortsetzung einer aufgelösten LPG verbunden war, ist bei einer wertenden Betrachtung des gesamten, auf die Herbeiführung einer vom Gesetz zugelassenen Umwandlung gerichteten Vorgangs für die konstitutive Wirkung der Eintragung nicht von Bedeutung.BGH09.11.2005
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XI ZR 90/05 - Pfändung des Anspruchs auf KontoauszügeLeitsatz: Der Anspruch des Kontoinhabers auf Erteilung von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen ist ein selbständiger Anspruch aus dem Girovertrag, der bei einer Kontenpfändung nicht als Nebenanspruch mit der Hauptforderung mitgepfändet werden kann.BGH08.11.2005
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I 24 U 30/05 - Ausübung des Andienungsrechtes im LeasinggeschäftLeitsatz: 1. Übt der Leasinggeber bei Vertragsende sein Andienungsrecht aus, kommt der Kaufvertrag mit dem Leasingnehmer mit Zugang dieser Erklärung zustande. 2. Mit Ausübung des Andienungsrechts endet das Wahlrecht des Leasinggebers, die Vollamortisation aus dem Leasinggeschäft noch auf anderem Wege zu erreichen. 3. Der Leasingnehmer gerät mit der Kaufpreiszahlung erst in Verzug, wenn ihm der Leasinggeber das Leasingobjekt in Annahmeverzug begründender Weise angeboten hat.OLG Düsseldorf08.11.2005
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7 U 45/05 - Architektenvertrag; umfassende Auskunftspflicht gegenüber BauherrenLeitsatz: Der Auftraggeber hat gegenüber dem Architekten einen Anspruch auf Vorlage eines Bestandverzeichnisses über den Schriftwechsel mit den am Bau beteiligten Firmen gemäß §§ 675, 666 BGB. Der Inhalt der Auskunft ist nach den Grundsätzen des § 242 BGB zu bestimmen. Danach trifft den Architekten eine umfassende Auskunftspflicht, die den Bauherrn nach vorzeitiger Beendigung des Architektenvertrages in die Lage versetzen soll, seine Ansprüche gegenüber den Baufirmen durchzusetzen. Dazu benötigt er den vom Architekten mit den Baufirmen geführten Schriftwechsel, den der Architekt auch herausgeben muss.KG08.11.2005
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9 K 4915/98 - Unredlichkeit; Erwerber; Ausschlussgrund; Manipulation; staatliche StelleLeitsatz: 1. Hat der private Nutzer eines Grundstücks sehenden Auges die Voraussetzungen einer Enteignung mitgeschaffen, ist dies einer manipulierten Beeinflussung des Erwerbs vergleichbar. 2. Auch für die außerhalb der Regelbeispiele möglichen Fälle der Unredlichkeit ist in Anlehnung an § 4 Abs. 3 lit. a VermG die fahrlässige Unkenntnis des manipulativen Vorgehens der staatlichen Stellen für die Bejahung der subjektiven Komponente ausreichend. (Leitsätze der Redaktion)VG Potsdam07.11.2005
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BVerwG 7 B 73.05 - Ablösebeträge; Abschläge für bei Überführung des Grundstücks in Volkseigentum gelöschtes dingliches Recht; BilligkeitsregelungLeitsatz: Anfangszeitpunkt für die Berechnung der jährlichen Abschläge nach § 18 Abs. 2 VermG ist grundsätzlich die Eintragung der dinglichen Rechte im Grundbuch. Dem zeitlichen Auseinanderfallen von Kreditierung und dinglicher Sicherung kann durch die Billigkeitsregelung des § 3 Abs. 3 HypAblV Rechnung getragen werden. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG04.11.2005
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BVerwG 7 C 24.04 - Anmeldung; Globalanmeldung; Konkretisierung des Vermögenswerts; Präzisierung des RestitutionsantragsLeitsatz: 1. Die Globalanmeldung 3 entspricht den Anforderungen an eine ausreichende Konkretisierung des beanspruchten Vermögenswertes, wenn sich aus den in ihr und ihrer Anlage aufgeführten Unterlagen ergibt, daß nach den dort enthaltenen Angaben ein bestimmter Vermögenswert einem Juden gehört haben soll. 2. Die Globalanmeldung kann auch nachträglich auf solche Vermögenswerte konkretisiert werden, deren Inhaber in den von ihr erfaßten Unterlagen als Jude bezeichnet ist. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG03.11.2005
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11 S 146/05 - Eigenbedarfskündigung zur Aufnahme von Pflegepersonen eines Familienangehörigen; WohnbedarfLeitsatz: Eigenbedarf kann auch geltend gemacht werden, wenn die Räume für einen Angehörigen und dessen Pflegeperson benötigt werden. Zum Wohnbedarf sind die Grundsätze heranzuziehen, die im Zusammenhang mit dem Bedarf des Vermieters selbst für seine eigenen Wohnbedürfnisse gelten. Entscheidend kommt es darauf an, was der Eigentümer und Vermieter nach seinen persönlichen Bedürfnissen und Vorstellungen für angemessen erachtet. Ein berechtigtes Interesse setzt nicht voraus, daß die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen bereits eingetreten ist. Es genügt, wenn aufgrund äußerer Umstände mit einiger Sicherheit damit gerechnet werden muß, daß die Dienste in naher Zukunft benötigt würden. Eine konkrete Pflegeperson muß nicht benannt werden, denn diese kann naturgemäß erst nach Beendigung des Mietverhältnisses mit den Mietern gesucht werden. Es reicht aus, daß konkrete Vorstellungen über den möglichen Personenkreis bestehen und eine Suche nicht grundsätzlich aussichtslos ist. (Leitsätze der Redaktion)LG Potsdam03.11.2005