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XI ZR 84/05 - Finanzierter Immobilienkauf,Schrottimmobilie, Geschäftsbesorgungsvollmacht; Nichtigkeit wegen Fehlens der Rechtsberatungserlaubnis; Abschlussvollmacht; Duldungsvollmacht; SteuersparmodelleLeitsatz: 1.Derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs oder Fondsbeitritts im Rahmen eines Steuerspar-modells für den Erwerber besorgt,bedarf der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG. Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag - und damit die darin erteilte Vollmacht- ist nichtig. 2.Die Vorlage der vom Erwerber zur Vorbereitung des eigentlichen Vertragsschlusses unterzeichneten Urkunden durch den Geschäftsbesorger vermag eine Duldungsvollmacht zum Abschluss von Darlehensverträgen nicht zu begründen. 3.Die §§ 171 und 172 BGB sind auf die einem Geschäftsbesorger erteilte Abschlussvollmacht auch dann anwendbar, wenn dessen umfassende Bevollmächti-gung unmittelbar gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt und nach § 134 BGB nichtig ist. 4.Im Rahmen des § 173 BGB kann der Vorwurf fahrlässigen Verhaltens der finanzierenden Bank nur gemacht werden, wenn sie aus den ihr vorgelegten Unterlagen den rechtlichen Schluss ziehen musste, dass die Vollmacht unwirksam war.BGH15.11.2005
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XI ZR 40/05 - Finanzierter Immobilienkauf,Schrottimmobilie, Geschäftsbesorgungsvollmacht; Nichtigkeit wegen Fehlens der Rechtsberatungserlaubnis; Abschlussvollmacht; Duldungsvollmacht; SteuersparmodelleLeitsatz: 1.Derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs oder Fondsbeitritts im Rahmen eines Steuerspar-modells für den Erwerber besorgt,bedarf der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG. Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag - und damit die darin erteilte Vollmacht- ist nichtig. 2.Die Vorlage der vom Erwerber zur Vorbereitung des eigentlichen Vertragsschlusses unterzeichneten Urkunden durch den Geschäftsbesorger vermag eine Duldungsvollmacht zum Abschluss von Darlehensverträgen nicht zu begründen. 3.Die §§ 171 und 172 BGB sind auf die einem Geschäftsbesorger erteilte Abschlussvollmacht auch dann anwendbar, wenn dessen umfassende Bevollmächti-gung unmittelbar gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt und nach § 134 BGB nichtig ist. 4.Im Rahmen des § 173 BGB kann der Vorwurf fahrlässigen Verhaltens der finanzierenden Bank nur gemacht werden, wenn sie aus den ihr vorgelegten Unterlagen den rechtlichen Schluss ziehen musste, dass die Vollmacht unwirksam war.BGH15.11.2005
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XI ZR 376/04 - Finanzierter Immobilienkauf,Schrottimmobilie, Geschäftsbesorgungsvollmacht; Nichtigkeit wegen Fehlens der Rechtsberatungserlaubnis; Abschlussvollmacht; Duldungsvollmacht; SteuersparmodelleLeitsatz: 1.Derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs oder Fondsbeitritts im Rahmen eines Steuersparmodells für den Erwerber besorgt,bedarf der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG. Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag - und damit die darin erteilte Abschlussvollmacht- ist nichtig. 2.Die Vorlage der vom Erwerber zur Vorbereitung des eigentlichen Vertragsschlusses unterzeichneten Urkunden durch den Geschäftsbesorger vermag eine Duldungsvollmacht zum Abschluss von Darlehensverträgen nicht zu begründen. 3.Die §§ 171 und 172 BGB sind auf die einem Geschäftsbesorger erteilte Abschlussvollmacht auch dann anwendbar, wenn dessen umfassende Bevollmächti-gung unmittelbar gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt und nach § 134 BGB nichtig ist. 4.Im Rahmen des § 173 BGB kann der Vorwurf fahrlässigen Verhaltens der finanzierenden Bank nur gemacht werden, wenn sie aus den ihr vorgelegten Unterlagen den rechtlichen Schluss ziehen musste, dass die Vollmacht unwirksam war.BGH15.11.2005
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VG 31 A 491.03 - Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Wertermittlung; UnternehmensschädigungLeitsatz: Ein Einheitswert oder Ersatzeinheitswert ist i. S. d. § 4 Abs. 2 Satz 1 EntschG unverwertbar, wenn Wiederaufnahmegründe i. S. v. § 580 Nr. 7 b ZPO vorliegen, deren Berücksichtigung bei der Wertermittlung zu gesetzlich näher bestimmten abweichenden Ergebnissen führt. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin11.11.2005
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63 S 174/05 - Schönheitsreparaturen; Ausgleichsanspruch bei beabsichtigtem UmbauLeitsatz: 1. Klagen die Gesellschafter zum Gesellschaftsvermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehörende Ansprüche ein, so ist das Rubrum dahin zu berichtigen, daß Kläger die aus den im Klagerubrum genannten Personen bestehende Gesellschaft ist. 2. Nimmt der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses in der Wohnung Umbauarbeiten vor, verwandelt sich sein Erfüllungsanspruch auf Vornahme der (unterlassenen) Schönheitsreparaturen im Weg der ergänzenden Vertragsauslegung in einen Ausgleichsanspruch in Geld, falls der Mietvertrag nichts anderes bestimmt. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin11.11.2005
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VII ZR 64/04 - Nacherfüllungsanspruch des Bestellers auch bei hohen KostenLeitsatz: Ein Nachbesserungsverlangen ist auch bei erheblichem Aufwand für die Mängelbeseitigung nicht unverhältnismäßig, wenn ein objektiv berechtigtes Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Vertragsleistung besteht (im Anschluß an BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 24/95, BauR 1996, 858 = ZfBR 1996, 313).BGH10.11.2005
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III ZR 104/05 - Keine Angabe der "ähnlichen Vorrichtung" in ZustellungsurkundeLeitsatz: Zum Nachweis der Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach § 180 ZPO ist es nicht erforderlich, daß der Zusteller in der Urkunde angibt, in welche Empfangseinrichtung - Briefkasten oder ähnliche Vorrichtung - er das Schriftstück eingelegt hat, und im Fall einer ähnlichen Vorrichtung diese näher bezeichnet.BGH10.11.2005
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IV ZR 224/03 - Schadensersatzanspruch; Hypothekenhaftung; VersicherungsschadenLeitsatz: Anders als der Erfüllungsanspruch auf die Versicherungsleistung fällt ein an seine Stelle tretender Schadensersatzanspruch gegen den Gebäudeversicherer wegen eines Brandes aus Verschulden bei Vertragsschluß nicht unter die Hypothekenhaftung; er geht daher auch nicht gemäß §§ 90 Abs. 2, 55 Abs. 1, 20 Abs. 2 ZVG auf den Ersteher in der Zwangsversteigerung über.BGH09.11.2005
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VIII ZR 339/04 - Nachträglicher Wegfall des EigenbedarfsLeitsatz: Hat der Vermieter ein Mietverhältnis über Wohnraum wegen Eigenbedarfs wirksam gekündigt und fällt der geltend gemachte Grund nachträglich weg, so ist dies nur dann zu berücksichtigen, wenn der Grund vor dem Ablauf der Kündigungsfrist entfallen ist; in diesem Fall ist der Vermieter zu einer entsprechenden Mitteilung an den Mieter verpflichtet.BGH09.11.2005
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BLw 9/05 - LPG-Mitglied; Zuzahlungsanspruch; VerjährungsbeginnLeitsatz: Der Anspruch des Mitglieds auf bare Zuzahlung nach § 28 Abs. 2 LwAnpG entsteht erst mit der Eintragung des Unternehmens in der neuen Rechtsform. Die Verjährung des Anspruchs nach § 3 b Satz 2 LwAnpG beginnt daher nicht vor dem Schluß des Jahres zu laufen, in dem diese Eintragung erfolgt ist.BGH09.11.2005