« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 649)

  1. 4 O 99/04 - Unvermessene Grundstücksteilflächen, Grenzziehung,
    Leitsatz: 1. Sind sich beim Verkauf einer unvermessenen Grundstücksteilfläche die Vertragsparteien einig, die genaue Konkretisierung der Teilfläche einer späteren gemeinsamen Grenzziehung zu überlassen und hat dieser Wille in der notariellen Urkunde seinen Niederschlag gefunden, ist ein (form-) wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen (vgl. BGHZ 150, 334). 2. Beim Verkauf einer unvermessenen Teilfläche kann eine Verurteilung zur Abgabe der Eintragungsbewilligung erst erfolgen, wenn die Teilfläche bereits abgeschrieben ist oder wenigstens ein Veränderungsnachweis vorliegt (so auch BGHZ 90, 323; NJW 1988, 415). Zuvor kann der Verkäufer nur zur Auflassung und Vornahme der erforderlichen Abschreibung verurteilt werden. 3. Wurde vor Eintragung des Käufers im Grundbuch der Grundstücksverkäufer enteignet oder das im Beitrittsgebiet belegene Grundstück in Volkseigentum überführt, ist die Übereignungspflicht des Verkäufers wegen (rechtlicher) Unmöglichkeit nach § 275 BGB erloschen (vgl. BGH, Urt. v. 19.9.1995, VI ZR 377/94, ZOV 1996, 30; OLG Brandenburg, Urt. v. 23.10.1996 - 3 U 20/94 - VIZ 1997, 360). 4. Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz stellen ein nach § 281 BGB a. F. (§ 285 BGB n. F.) herauszugebendes sog. stellvertretendes commodum dar, wenn der Restitutionsberechtigte seinerseits vor Enteignung zur Übereignung des Grundstücks verpflichtet war (vgl. BGH, Urteil vom 19.9.1995, VI ZR 377/94, ZOV 1996, 30; Beschl. v. 9.6.1999, IV ZR 278/98; KG, Urteil vom 4.9.1998 - 17 U 3053/97, VIZ 2000,677). Nach vollzogener Rückübertragung stellt das Grundstück selbst das herauszugebende Surrogat dar.
    LG Rostock
    20.01.2005
  2. 11 S 236/04 - Versäumnisse privaten Postzustellers bei Zustellung von Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Der Vermieter hat es im Sinne von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB nicht zu vertreten, wenn aufgrund von Versäumnissen eines privaten Postzustellers die Zustellung der Betriebskostenabrechnung erst nach Ablauf der Ausschlußfrist des § 556 Abs. 3 BGB erfolgt. (Leitsatz des Einsenders)
    LG Potsdam
    01.09.2005
  3. 11 S 146/05 - Eigenbedarfskündigung zur Aufnahme von Pflegepersonen eines Familienangehörigen; Wohnbedarf
    Leitsatz: Eigenbedarf kann auch geltend gemacht werden, wenn die Räume für einen Angehörigen und dessen Pflegeperson benötigt werden. Zum Wohnbedarf sind die Grundsätze heranzuziehen, die im Zusammenhang mit dem Bedarf des Vermieters selbst für seine eigenen Wohnbedürfnisse gelten. Entscheidend kommt es darauf an, was der Eigentümer und Vermieter nach seinen persönlichen Bedürfnissen und Vorstellungen für angemessen erachtet. Ein berechtigtes Interesse setzt nicht voraus, daß die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen bereits eingetreten ist. Es genügt, wenn aufgrund äußerer Umstände mit einiger Sicherheit damit gerechnet werden muß, daß die Dienste in naher Zukunft benötigt würden. Eine konkrete Pflegeperson muß nicht benannt werden, denn diese kann naturgemäß erst nach Beendigung des Mietverhältnisses mit den Mietern gesucht werden. Es reicht aus, daß konkrete Vorstellungen über den möglichen Personenkreis bestehen und eine Suche nicht grundsätzlich aussichtslos ist. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Potsdam
    03.11.2005
  4. 8 O 643/04 - unwirksame Kaufvertragsklausel
    Leitsatz: Eine Kaufvertragsklausel, die den Käufer beim Erwerb eines Grundstücks nach dem InVorG zur Erstattung der aufgewendeten Kosten gemäß § 3 Abs. 3 S. 4 VermG verpflichtet, ist als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam. Eine solche Klausel ist i.S.d. § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG (§ 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F.) unangemessen benachteiligend, wenn die Maßnahmen, auf denen die Kosten beruhen, schon in den Kaufpreis "eingepreist" waren. Das ist der Fall, wenn sie vor der Wertermittlung durch einen Sachverständigen bereits abgeschlossen waren. Eine solche Klausel ist zudem gemäß § 3 AGBG (§ 305 c Abs. 1 BGB n. F.) überraschend, wenn sie bei den Vertragsdurchführungskosten am Ende des Kaufvertrags "versteckt" ist. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    LG Potsdam
    09.09.2005
  5. 03 O 4016/04 - Keine Minderung bei bekannter Lärmbelästigung zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung mit Mietsenkung
    Leitsatz: 1. Der Mieter muß Baulärm hinnehmen, wenn die Störungen nach den bei Vertragsschluß ersichtlichen Umständen als vertraglich vorausgesetzt gelten. 2. Eine Neuverhandlung mit Änderungen der Vertragslaufzeit und der Miethöhe steht dem Vertragsschluß gleich.
    LG Leipzig
    08.06.2005
  6. 3 S 19/01 - Kein Abwehranspruch gegen Mobilfunkanlage
    Leitsatz: 1. Wenn die maßgeblichen Grenzwerte eingehalten sind, kann der Mieter nicht wegen der Besorgnis einer Gesundheitsgefährdung Einstellung des Betriebs einer Mobilfunksendeanlage verlangen. 2. Eine Fürsorgepflicht des Vermieters, allen denkbaren abstrakten Gefahren entgegenzuwirken, besteht nicht.
    LG Freiburg
    03.03.2005
  7. 19 T 271/05 - Räumungsschutz nur bei besonderen Umständen
    Leitsatz: Räumungsschutz nach § 765 a ZPO kann nur dann gewährt werden, wenn die Räumung unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers/Vermieters wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Dabei sind auch Zahlungsrückstände des Schuldners/Mieters im Rahmen der Vermieterbelange zu berücksichtigen.
    LG Frankfurt/Oder
    18.08.2005
  8. 13 T 9/05 - Einfacher Mietspiegel als Beweismittel
    Leitsatz: 1. Der einfache Mietspiegel hat auch nach Einführung des qualifizierten Mietspiegels seine Bedeutung nicht verloren und kann nach wie vor im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung als Erkenntnismittel zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete verwendet werden. 2. Ob der einfache Mietspiegel zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete verwendet werden kann, hängt von seiner Qualität ab.
    LG Duisburg
    24.01.2005
  9. 48 S 125/04 - Zahlungspflicht des Hinterliegers; Straßenreinigungsentgelt für Privatstraßen
    Leitsatz: Anlieger von Privatstraßen sind als Hinterlieger der nächsten öffentlichen Straße zur Zahlung von Straßenreinigungsentgelt verpflichtet. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    02.03.2005
  10. 5 O 139/04 - Kaufpreisminderung bei Täuschung über Mieteinnahmen; Beschaffenheitsangabe
    Leitsatz: 1. Die Mieterträge eines Grundstücks stellen eine Beschaffenheit im Sinne des § 434 BGB dar, so daß bei unzutreffenden Angaben des Verkäufers der Kaufpreis gemindert werden kann. 2. Bei einem kleineren Miethaus, das der Käufer selbst bewohnt, kann der Minderungsbetrag nach den dreifachen Jahresmietmindereinnahmen geschätzt werden.
    LG Berlin
    17.03.2005