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Urteil Kaufpreisminderung bei Täuschung über Mieteinnahmen
Schlagworte
Kaufpreisminderung bei Täuschung über Mieteinnahmen; Beschaffenheitsangabe
Leitsätze
1. Die Mieterträge eines Grundstücks stellen eine Beschaffenheit im Sinne des § 434 BGB dar, so daß bei unzutreffenden Angaben des Verkäufers der Kaufpreis gemindert werden kann.
2. Bei einem kleineren Miethaus, das der Käufer selbst bewohnt, kann der Minderungsbetrag nach den dreifachen Jahresmietmindereinnahmen geschätzt werden.
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