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Urteil Zur fristlosen Kündigung berechtigende beleidigende SMS
Schlagworte
Zur fristlosen Kündigung berechtigende beleidigende SMS
Leitsatz
Die Bezeichnung des Vermieters als "dumme Kuh" und "Arschloch" stellt eine erhebliche Vertragsverletzung dar, so daß dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist und er fristlos kündigen kann. Erfolgt die Beleidigung durch Zusendung einer SMS, muß klar sein, daß die SMS dem Mieter zuzuordnen ist. (Leitsatz der Redaktion)
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