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Urteil Unwirksame AGB bleibt gegenüber Verwender wirksam (sog. personale Teilunwirksamkeit)
Schlagworte
Unwirksame AGB bleibt gegenüber Verwender wirksam (sog. personale Teilunwirksamkeit)
Leitsatz
Eine für beide Vertragsteile geltende AGB-Klausel, die gegenüber dem Vertragspartner des Verwenders zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, bleibt gegenüber dem Verwender im Sinne einer sog. personalen Teilunwirksamkeit wirksam.
(Leitsatz der Redaktion)
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