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Urteil Unerhebliche Wohnflächenabweichung ohne Auswirkung auf Mieterhöhungsvereinbarung
Schlagworte
Unerhebliche Wohnflächenabweichung ohne Auswirkung auf Mieterhöhungsvereinbarung
Leitsatz
Eine Mieterhöhungsvereinbarung bleibt wirksam, wenn sich später herausstellt, daß die Wohnfläche 9 % kleiner als angenommen ist, da bei Dauerschuldverhältnissen eine Anpassung nur für die Zukunft in Frage kommt.
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