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Urteil Übergabe einer mit Harry-Potter-Motiven beklebten Wohnung
Schlagworte
Übergabe einer mit Harry-Potter-Motiven beklebten Wohnung
Leitsatz
Das Kleben einer Bordüre mit Harry-Potter-Motiven im Kinderzimmer hält sich im Rahmen des zu Wohnzwecken Üblichen und ist vom vertragsgemäßen Gebrauch gedeckt. (Leitsatz der Redaktion)
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