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Urteil Sachenrechtsbereinigung
Schlagworte
Sachenrechtsbereinigung; Ankaufsrecht bez. des im komplexen Wohnungsbau bebauten volkseigenen Grundstücks; selbständiges Gebäudeeigentum; Umsetzung der Gesamtkonzeption
Leitsatz
Im Rahmen des komplexen Wohnungsbaus umfaßt der Anwendungsbereich des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes ausschließlich die Bebauung privater Grundstücke, nicht aber solcher Grundstücke, die bestandskräftig in Volkseigentum überführt worden sind.
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