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Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Nachlasspflegerbestellung; Abwesenheitspflegerbestellung; Grundstücksverkauf zu privater Nutzung
Leitsatz
Die Bestellung eines Nachlaßpflegers nach § 1960 BGB stellt sich ebenso wie die Bestellung eines Abwesenheitspflegers gemäß § 105 Abs. 1 DDR-FGB in der Regel als eine unlautere Machenschaft in Form des Machtmißbrauchs dar, wenn sie allein dazu diente, ein Grundstück an eine Privatperson zu einem privaten Nutzungszweck zu verkaufen.
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