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Suchergebnis Urteilssuche (881 - 883 von 883)

  1. 9 C 14/08 - Ausschluss des Minderungsrechts für Schimmel nur bei Verschulden
    Leitsatz: 1. Auch wenn ein Sachverständiger bestätigt, dass kein Baumangel vorliegt, entfällt ein Minderungsrecht des Mieters für Schimmelbefall nur dann, wenn er den Mangel schuldhaft verursacht hat (hier verneint: Schimmel im Küchenfenster, das zeitweise auf Kippstellung geöffnet war). 2. Kommt es im Flur zu Schimmelbildung wegen fehlender Hinterlüftung eines dort aufgestellten Schranks, entfällt das Minderungsrecht des Mieters nur dann, wenn er vom Vermieter vorher über die eingeschränkte Gebrauchstauglichkeit aufgeklärt worden war. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    23.12.2008
  2. 65 S 62/08 - Baufreiheit für Instandsetzungsarbeiten; Annahmeverzug bei vorliegendem Instandsetzungsanspruch
    Leitsatz: Der Mieter verliert sein Minderungsrecht nicht, wenn er für Bauarbeiten zur Instandsetzung der Wohnung die notwendige Baufreiheit nicht schafft. Ihn trifft keine aktive Mitwirkungspflicht; es obliegt dem Vermieter, den notwendigen Auf- und Abbau von Möbeln selbst vorzunehmen (entgegen LG Berlin, ZK 63, GE 2005, 621). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    23.12.2008
  3. 14 U 107/07 - Zur Verkehrssicherungspflicht des Verwalters; Übertragung der Streupflicht auf Hausmeisterfirma; Umfang der Streupflicht; zur Berechnung des Haushaltsführungsschadens (maßgeblicher Zeitaufwand)
    Leitsatz: 1. Die dem Verwalter durch Vertrag übertragene Pflicht, alles zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung Notwendige zu tun, umfasst auch die Verkehrssicherungspflicht. 2. Hat der Verwalter einen auch die Räum- und Streupflichten umfassenden Hausmeistervertrag mit einem Dritten nicht im Namen der Wohnungseigentümer, sondern im eigenen Namen abgeschlossen, so bedient er sich zur Erfüllung seiner Streupflicht des Dritten und haftet gemäß § 278 BGB für dessen Verschulden. 3. Die Räum- und Streupflicht bezieht sich bei einer Wohnanlage nicht nur auf die zu dieser gehörenden Wege, sondern auch auf den Personenzugang zur Tiefgarage. 4. Der Berechnung des Schadens wegen unfallbedingter Verminderung häuslicher Arbeitsleistung ist nicht der Arbeitsaufwand zugrunde zu legen, den der Geschädigte nach seinem Vortrag selbst vor dem Unfall betrieben hat. Maßgeblich ist vielmehr, welche Zeit eine jüngere und gesunde Hilfskraft gebraucht hätte, um die objektiv erforderlichen, aber auch hinreichenden Hausarbeiten im Haushalt des Geschädigten zu verrichten. (Leitsätze des Einsenders)
    OLG Karlsruhe
    30.12.2008