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Urteil Baufreiheit für Instandsetzungsarbeiten


Schlagworte

Baufreiheit für Instandsetzungsarbeiten; Annahmeverzug bei vorliegendem Instandsetzungsanspruch

Leitsatz

Der Mieter verliert sein Minderungsrecht nicht, wenn er für Bauarbeiten zur Instandsetzung der Wohnung die notwendige Baufreiheit nicht schafft. Ihn trifft keine aktive Mitwirkungspflicht; es obliegt dem Vermieter, den notwendigen Auf- und Abbau von Möbeln selbst vorzunehmen (entgegen LG Berlin, ZK 63, GE 2005, 621).

(Leitsatz der Redaktion)

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