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VII ZR 189/06 - Bedingt erteilter Architektenvertrag; Ingenieurvertrag; Honorarvereinbarung unter Bedingungen; Schriftform; schriftliche AuftragserteilungLeitsatz: a) Zur Auslegung eines Architekten- und Ingenieurvertrages als bedingt erteilten Auftrag, wenn die Leistungen für ein erstes Haus bereits endgültig beauftragt sind und die Leistungen für weitere Häuser nur dann erbracht werden sollen, wenn diese Häuser nach der vom Verkaufserfolg abhängigen Entschließung des Auftraggebers errichtet werden. b) Wird eine schriftliche Honorarvereinbarung in einem Architektenvertrag unter der Bedingung geschlossen, dass ein bestimmtes Projekt durchgeführt wird, und wird später ein davon abweichendes Projekt durchgeführt, ist die für das abweichende Projekt getroffene Honorarvereinbarung auch dann nicht schriftlich bei Auftragserteilung im Sinne des § 4 Abs. 1 HOAI getroffen, wenn das Honorar unverändert bleibt.BGH18.12.2008
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VII ZR 201/06 - Einheitspreis für Mehrmengen; auffälliges Missverhältnis zur Bauleistung; Wucher; überhöhte Einheitspreise; unüblich niedrige Einheitspreise; sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers von BauleistungenLeitsatz: a) Steht der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B neu zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen in einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis zur Bauleistung, kann die dieser Preisbildung zugrunde liegende Vereinbarung sittenwidrig und damit nichtig sein. b) Ist der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen um mehr als das Achthundertfache überhöht, weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat, besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers. c) Diese Vermutung wird nicht dadurch entkräftet, dass der Auftragnehmer in anderen Positionen unüblich niedrige Einheitspreise eingesetzt hat. Ein derartig spekulatives Verhalten des Auftragnehmers ist nicht schützenswert. d) An die Stelle der nichtigen Vereinbarung über die Bildung eines neuen Preises auf der Grundlage des überhöhten Einheitspreises tritt die Vereinbarung, die Mehrmengen nach dem üblichen Preis zu vergüten.BGH18.12.2008
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IX ZR 79/07 - Kauf unter Verkehrswert als GläubigerbenachteiligungLeitsatz: Hat der Käufer für ein mit einer Zwangshypothek belastetes Betriebsgrundstück auch unter Berücksichtigung der Übernahme dieser dinglichen Belastung eine nicht annähernd dem Verkehrswert entsprechende Zahlung zu erbringen und räumt er hinsichtlich der Differenz zwischen seiner Zahlungspflicht und dem Verkehrswert dem Verkäufer ein entgeltliches, auf den dem Verkehrswert entsprechenden Kaufpreis angerechnetes Nutzungsrecht höchstpersönlicher, un-übertragbarer Art ein, kann die einen dringenden Liquiditätsbedarf des Verkäufers nahe legende, zu Lasten seiner Gläubiger wirkende Vertragsgestaltung ein Indiz für eine Kenntnis des Käufers sowohl von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers und als auch der Gläubigerbenachteiligung bilden.BGH18.12.2008
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3 U 23/08 - Begünstigter Waldflächenerwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz; Rücktritt wegen unterbliebener Hauptwohnsitznahme in der Nähe der BetriebsstätteLeitsatz: 1. Bei dem Begriff Hauptwohnsitz ist grundsätzlich auf den Lebensmittelpunkt des Käufers abzustellen, bei Verheirateten auf den der Familie; allerdings ist bei näherer Auslegung des in § 1 Abs. 3 FIErwV verwandten Begriffs "Lebensmittelpunkt" nicht in erster Linie auf den Begriff "Hauptwohnung" des Melderechts abzustellen. 2. Neben dem Ort der Wohnung, an dem man sich "quantitativ" am meisten aufhält, spielen unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der subventionsbeschränkenden Regelung auch Aspekte eine Rolle, die besondere Bindungen zu einem Ort belegen.OLG Rostock18.12.2008
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IX ZR 179/07 - Entstandener Schaden durch AnwaltsfehlerLeitsatz: Unterlässt es der Berufungsanwalt, auf ein die Rechtsauffassung seines Mandanten stützendes Urteil des Bundesgerichtshofs hinzuweisen, und verliert der Mandant deshalb den Prozess, wird der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Anwaltsfehler und dem dadurch entstandenen Schaden nicht deshalb unterbrochen, weil auch das Gericht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs übersehen hat.BGH18.12.2008
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IX ZR 12/05 - Schadensersatz für telefonische Falschberatung durch Steuerberater; Haftung; Gefälligkeitsberatung; SchrottimmobilienLeitsatz: Telefonische Mitteilungen eines Steuerberaters können einen Auskunftsvertrag begründen.BGH18.12.2008
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V ZB 57/08 - Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefahr nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; ZwangsversteigerungLeitsatz: Der Schuldner ist auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen befugt, in einem Verfahren über die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden Grundstücks Vollstreckungsschutz nach § 765 a ZPO wegen einer Suizidgefahr für sich oder einen nahen Angehörigen zu beantragen.BGH18.12.2008
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311 S 88/08 - Mieterhöhungsanspruch; Abhängigkeit vom Fortbestand des Mietverhältnisses?Leitsatz: Der Wirksamkeit des gerichtlich geltend gemachten Erhöhungsanspruchs steht nicht entgegen, dass das Mietverhältnis vor Schluss der mündlichen Verhandlung beendet worden ist. (Leitsatz der Redaktion)LG Hamburg19.12.2008
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BVerwG 8 B 69.08 - Enteignungsverbot für Vermögenswerte ausländischer StaatsangehörigerLeitsatz: 1. Die Maßstäbe, nach denen die Staatsangehörigkeit von Enteignungsbetroffenen während der Besatzungszeit zu messen ist, können jedenfalls keine strengeren (genaueren) sein als diejenigen, die deutsche Stellen in den Jahren 1933 bis 1945 im Hinblick auf die deutsche Staatsangehörigkeit eines Betroffenen anlegten. Das Enteignungsverbot für Vermögenswerte, die ausländischen Staatsangehörigen gehörten, galt nur für solche Personen, die nach den damaligen Erkenntnissen zweifelsfrei nicht zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. 2. Ein ein zuvor ausgesprochenes Enteignungsverbot außer Kraft setzender Wille der Besatzungsmacht kann nicht schon aus einer bloßen Untätigkeit gegenüber einem das Verbot missachtenden Verstoß durch deutsche Stellen, sondern nur aus einer nach außen erkennbaren Willensäußerung oder einem sonstigen aktiven Handeln der Besatzungsmacht hergeleitet werden. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG19.12.2008
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12 O 480/08 - Stromsperre nach Mietvertragsende keine verbotene EigenmachtLeitsatz: Der Gewerberaumvermieter ist jedenfalls dann nicht mehr dazu verpflichtet, die Mietsache mit Strom zu versorgen, wenn das Mietverhältnis beendet ist; stellt er hiernach die Stromversorgung ein, liegt keine verbotene Eigenmacht vor. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin22.12.2008