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  1. VIII ZR 254/06 - Fristgemäße ordentliche Kündigung des Wohnraummietverhältnisses durch ersteigernde Bank wegen berechtigten Interesses; Kündigung nach Erwerb in der Zwangsversteigerung; angemessene wirtschaftliche Verwertung; Gläubigerbenachteiligung; inkongruente Deckung; Räumungsurteil gegen Eheleute
    Leitsatz: Eine Bank, die eine zu Wohnzwecken vermietete Immobilie in der Zwangsversteigerung erworben hat, hat ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter seine Rechtsposition durch ein von ihr wegen Gläubigerbenachteiligung anfechtbares Rechtsgeschäft erlangt hat, bei Fortsetzung des Mietverhältnisses eine Verwertung des Grundstücks zu zumutbaren wirtschaftlichen Bedingungen nicht möglich ist und die Bank dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde.
    BGH
    16.01.2008
  2. XII ZR 216/05 - Mietausfallschaden, Leistungsklage, Feststellungsklage
    Leitsatz: a) Die Rechtskraft einer in einem Vorprozess der Parteien ergangenen Entscheidung ist nicht nur bei Identität der Streitgegenstände in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten, sondern auch dann, wenn eine für den nachfolgenden Rechtsstreit (hier: Leistungsklage) entscheidungserhebliche Vorfrage im Vorprozess (dort: Feststellungsklage) rechtskräftig entschieden wurde. b) Auch ein klagabweisendes Urteil, das die Zulässigkeit der Klage verfahrensfehlerhaft dahinstehen lässt, ist der uneingeschränkten materiellen Rechtskraft fähig, wenn aus dessen Tenor und Entscheidungsgründen ersichtlich ist, dass das Gericht ungeachtet seiner Zweifel an der Zulässigkeit der Klage kein Prozessurteil erlassen, sondern eine Sachentscheidung getroffen hat.
    BGH
    16.01.2008
  3. 22a C 259/07 - Bestellung des WEG-Verwalters mit gerichtlicher Hilfe; nichtige Verwalterbestellung; fachliche Eignung des Verwalters; ordnungsgemäße Verwaltung; Mehrfacheigentümer; Majorisierungsfälle; Stimmenübergewicht; GbR als Verwalter; Stimmrechtsauschluss bei der Verwalterbestellung; Notverwalter; Notverwaltung; rechtsmissbräuchliche Stimmrechtsausübung; neutrale Verwalter
    Leitsatz: 1. Zur Frage des Stimmrechtsausschlusses bei Verwalterbestellung. 2. Eine Verwalterbestellung entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn gewichtige Bedenken gegen die persönliche und fachliche Eignung des Bestellten sprechen. 3. Eine rechtsmissbräuchliche Stimmausübung liegt nicht alleine schon darin, dass ein Wohnungseigentümer sein absolutes Stimmenübergewicht zur Wahl eines nicht neutralen Verwalters seines Vertrauens einsetzt, sondern erst bei Rechtsmissbrauch. 4. Zur Bestellung eines Notverwalters.
    AG Wedding
    17.01.2008
  4. V ZR 92/07 - Aufklärungspflicht der Bank über das Risiko einer Erhöhung des berechneten monatlichen Eigenaufwands infolge steigender Kapitalmarktzinsen bei Finanzierung einer Eigentumswohnung
    Leitsatz: Beim Kauf einer Immobilie zu Anlagezwecken muss die finanzierende Bank über das Risiko einer Erhöhung des berechneten monatlichen Eigenaufwands infolge steigender Kapitalmarktzinsen aufklären. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    17.01.2008
  5. IX ZB 41/07 - Duldungspflicht von Dritten für Wohnungsdurchsuchung
    Leitsatz: 1. Wird der Gerichtsvollzieher im Eröffnungsverfahren durch richterlichen Beschluss angewiesen, die Wohn- und Geschäftsräume des Schuldners nach verfahrensrelevanten Unterlagen zu durchsuchen, haben Mitbewohner des Schuldners die Durchsuchung zu dulden. 2. Legt der Schuldner gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen Rechtsmittel ein, kann förmlich hinzugezogenen weiteren Beteiligten Prozesskostenhilfe nur gewährt werden, wenn sie in dem Verfahren eigene Rechte verfolgen können.
    BGH
    17.01.2008
  6. IX ZR 220/06 - Eintragungspflicht des Insolvenzverwalters; Nachtragsanmeldung; vorsätzliche Tabellenergänzung; Tabellenbeschwerde; Unrichtigkeit der Insolvenztabelle; Passivlegitimation des Insolvenzverwalters; Tabellenfeststellungsklage; Rechtsgrund der festgestellten Forderung im Insolvenzverfahren
    Leitsatz: Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, auch für eine bereits zur Tabelle festgestellte Forderung nachträglich angemeldete Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt, in die Tabelle einzutragen. Dieser Nachtragsanmeldung kann nur der Schuldner widersprechen, wenn der Bestand der Forderung von einer Vorsatztat nicht abhängt. Ist die Insolvenztabelle wegen der Anmeldung von Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass der Forderung eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt, unrichtig, so ist dagegen eine Tabellenbeschwerde in Gesetzesanalogie zur Verzeichnisbeschwerde unstatthaft. Ist die Insolvenztabelle wegen der Anmeldung von Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass der Forderung eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt, lückenhaft, so kann der betroffene Gläubiger den Rechtsgrund seiner festgestellten Forderung nur außerhalb des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner im Klagewege geltend machen. Eine Tabellenfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter ist unzulässig.
    BGH
    17.01.2008
  7. III ZR 136/07 - Belehrungspflicht des Notars bei Erschließungs- und Anschlusskosten
    Leitsatz: Beurkundet der Notar einen Bauträgervertrag, in dem der Veräußerer die Erschließungs- und Anschlusskosten übernimmt und in dem - ungeachtet des Umstands, dass diese von der Gemeinde noch nicht festgesetzt worden sind - diese Kosten Bestandteil der nach Herstellung des ersten Bauabschnitts fälligen Abschlagszahlung sein sollen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 MaBV), so enthält diese Vertragsgestaltung eine ungesicherte Vorleistung, die die doppelte Belehrungspflicht des Notars auslöst.
    BGH
    17.01.2008
  8. III ZR 224/06 - Verkäuferpflicht zum Hinweis auf Restitutionsbefangenheit des Verkäufers; Grundstücksprovisionsanspruch des Maklers nach Rücktritt des Käufers vor Genehmigung nach GVO
    Leitsatz: 1. Erhält der Maklerkunde vom Verkäufer während der Vertragsverhandlungen und während der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags die unzutreffende Auskunft, das Grundstück sei nicht restitutionsbefangen, und schließt er deshalb den Kaufvertrag ab, steht ihm wegen der Verletzung von Pflichten des durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen entstandenen Schuldverhältnisses, sofern er hierdurch einen Schaden erlitten hat, ein Schadensersatzanspruch zu, der den Verkäufer nach § 249 Abs. 1 BGB verpflichtet, den Käufer so zu stellen, als habe er den Kaufvertrag nicht geschlossen. 2. Löst sich der Käufer unter solchen Umständen vom Kaufvertrag, ehe die nach der Grundstücksverkehrsordnung erforderliche Genehmigung erteilt wird, wird der Kaufvertrag nicht wirksam; ein Provisionsanspruch des Maklers entsteht dann nicht. 3. Während des Schwebezustands bis zur Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung stehen dem Käufer in Bezug auf die Restitutionsbefangenheit des Grundstücks keine Gewährleistungsansprüche zur Verfügung, die Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen berühren könnten.
    BGH
    17.01.2008
  9. 51 T 33/06 - Nur eingeschränkte Pfändbarkeit von Beiträgen der Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohngeldrückstände; Sonderumlage; Forderungen aus Jahreseinzelabrechnungen
    Leitsatz: Die Pfändung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft auf rückständige Beitragsforderungen ist nur mit einem einschränkenden Zusatz zulässig, wonach nur die freien Beiträge nach Abzug der Kosten und Lasten gepfändet werden sollen.
    LG Berlin
    18.01.2008
  10. 82 T 74/08 - Aufhebung der Zwangsverwaltung wegen schlechten Zustands des Objekts
    Leitsatz: Die zulässigerweise angeordnete Zwangsverwaltung wird nicht dadurch rechtswidrig, dass das Objekt inzwischen in einen unbewohnbaren und unvermietbaren Zustand geraten ist. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    18.01.2008