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Urteil Aufhebung der Zwangsverwaltung wegen schlechten Zustands des Objekts
Schlagworte
Aufhebung der Zwangsverwaltung wegen schlechten Zustands des Objekts
Leitsatz
Die zulässigerweise angeordnete Zwangsverwaltung wird nicht dadurch rechtswidrig, dass das Objekt inzwischen in einen unbewohnbaren und unvermietbaren Zustand geraten ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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