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  1. 3 C 110/08 - Erläuterung der Erhöhung der Kostenmiete; Mieterhöhung bei Sozialwohnungen; Erhöhung der Pauschalen für Verwaltungs- und Instandsetzungskosten; Erläuterungspflicht
    Leitsatz: 1. Für eine Mieterhöhung bei preisgebundenem Wohnraum ist die Beifügung einer neuen Wirtschaftlichkeitsberechnung allein nicht ausreichend. 2. Aus der Mieterhöhung muss sich aus sich heraus verständlich ergeben, inwieweit sich Zins- und Tilgungsleistungen und Pauschalen für Verwaltungs- und Instandsetzungskosten erhöht haben. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Zossen
    18.09.2008
  2. III ZR 307/05 - Haftung der Wasserbetriebe für durch vom Hausanschluss verursachte Schäden; Inhaber des Hausanschlusses; Eigentümer der Hausanschlussleitung; Unterhaltung der Wasserleitung; Rohrbruch
    Leitsatz: Inhaber des von einer Wasserversorgungsanlage abzweigenden Hausanschlusses ist regelmäßig das Versorgungsunternehmen. Das gilt auch dann, wenn aufgrund des § 10 Abs. 6 AVBWasserV nach den Versorgungsbedingungen der Anschlussnehmer Eigentümer der Hausanschlussleitung wird, dem Wasserversorgungsunternehmen jedoch weiterhin die Unterhaltung der Leitung obliegt (Ergänzung zum Senatsurteil vom 1. Februar 2007 - III ZR 289/06 - NJW-RR 2007, 823).
    BGH
    07.02.2008
  3. III ZR 330/07 - Auslegung der Lastschriftklausel als Einziehungsermächtigung
    Leitsatz: Die in formularmäßigen Mitgliedsverträgen eines Sportstudios enthaltene (Lastschrift-) Klausel: "Das Mitglied erteilt dem Studio ..., soweit keine Überweisung vereinbart ist, bis auf Widerruf die Berechtigung, den Beitrag per Bankeinzug monatlich abzubuchen" ist auch unter Berücksichtigung des im Verbandsprozess geltenden Grundsatzes der kundenfeindlichsten Auslegung lediglich als grundsätzlich zulässige Vereinbarung einer Einziehungsermächtigung zu verstehen, enthält dagegen nicht die Verpflichtung des Verbrauchers, an dem ihn regelmäßig unangemessen benachteiligenden Abbuchungsauftragsverfahren teilzunehmen.
    BGH
    29.05.2008
  4. III ZR 331/07 - Amtspflichtverletzung des Notars; Hinweis- und Belehrungspflicht bei Abschluss eines Kaufvertrages über eine unrichtig als "vermietet" bezeichnete leerstehende Wohnung
    Leitsatz: Der einen Kaufvertrag über eine unrichtig als "vermietet" bezeichnete leerstehende Wohnung beurkundende Notar haftet nur dann wegen Amtspflichtverletzung, wenn die Käufer darlegen, dass sie entsprechenden Hinweisen des Notars nachgegangen wären, daraufhin der Leerstand aufgedeckt worden wäre und sie sodann von dem Kaufvertragsabschluss Abstand genommen hätten. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    04.09.2008
  5. III ZR 37/08 - Amtspflichtverletzung; Schadensberechnung bei amtspflichtwidriger Auskunft über vom Verkäufer zu tragende Erschließungskosten
    Leitsatz: Hat der Grundstücksverkäufer Erschließungsbeiträge übernommen, für die von dem Käufer ein als unselbständiges Kalkulationselement des Kaufpreises angesehener Teilbetrag bei dem Urkundsnotar hinterlegt worden ist, und ist dieser Teilbetrag aufgrund einer amtspflichtwidrigen Auskunft der Gemeinde freigegeben worden, so beschränkt sich der Schaden des Käufers auf die von der Gemeinde festgesetzten Erschließungsbeiträge. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    09.10.2008
  6. III ZR 46/06 - Vertragsschluss durch einzelvertretungsbefugten Gesellschafter; Prozessführungsbefugnis für Gesellschafter
    Leitsatz: 1. Soll ein Vertrag mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch für den Gegner erkennbar auf deren Seite von mehreren Gesellschaftern geschlossen werden, kommt der Vertrag im Zweifel erst dann zustande, wenn alle diese Gesellschafter die notwendige Willenserklärung abgegeben haben. Dies gilt auch, wenn bereits vorher ein einzelvertretungsbefugter Gesellschafter dem Vertragsschluss zugestimmt hat (im Anschluss an RGZ 90, 21; BGH, Urteil vom 23. Juni 1997 - II ZR 353/95 - NJW 1997, 2678). 2. Der Widerspruch eines einzelvertretungsbefugten Gesellschafters gegen eine Willenserklärung eines anderen einzelvertretungsbefugten Gesellschafters beschränkt dessen Vertretungsmacht im Außenverhältnis grundsätzlich nicht. Dies gilt auch, wenn der widersprechende Gesellschafter durch die Vornahme gegenläufiger Rechtsgeschäfte umgehend die vorherigen Erklärungen des anderen Gesellschafters konterkarieren könnte (im Anschluss an BGHZ 16, 394). 3. Nimmt der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts den Schuldner einer Gesellschaftsforderung im eigenen Namen auf Leistung an die Gesellschaft mit der Begründung in Anspruch, eine Klage im Namen der Gesellschaft sei aus gesellschaftswidrigen Gründen unterblieben und der Schuldner sei an dem gesellschaftswidrigen Verhalten des die Gesellschaftsklage ablehnenden Mitgesellschafters beteiligt, müssen diese Voraussetzungen für die Prozessführungsbefugnis (vgl. BGHZ 39, 14; BGH, Urteil vom 18. November 1999 - IX ZR 153/98 - NJW 2000, 734) positiv feststehen. Lediglich ernsthafte Anhaltspunkte genügen hingegen nicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10. November 1999 - VIII ZR 78/98 -NJW 2000, 738).
    BGH
    19.06.2008
  7. III ZR 49/07 - Bauvorbescheidsantrag für Windkraftanlage; Amtshaftung für Ablehnung des Bauvorbescheids
    Leitsatz: a) Steht ein Bauvorbescheidsantrag, betreffend eine Windkraftanlage im Außenbereich, in Widerspruch zu einem nachträglich beschlossenen Flächen-nutzungsplan, so hat die Bauaufsichtsbehörde, wenn sie einen formellen Mangel des Plans (hier: fehlerhafte Bekanntmachung) feststellt, der Gemeinde vor der Entscheidung Gelegenheit zu geben, diesen zu beheben (Fortführung des Senatsurteils vom 25. März 2004 - III ZR 227/02 = NVwZ 2004, 1143). b) Lässt sich die Feststellung treffen, dass bei pflichtgemäßem Handeln der Bauaufsichtsbehörde der Mangel rückwirkend geheilt worden wäre, so kann dies einem auf die rechtswidrige Versagung des Bauvorbescheids gestützten Amtshaftungsanspruch unter dem Gesichtspunkt des rechtmäßigen Alternativverhaltens entgegengehalten werden. c) Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch auf Erteilung des Bauvorbescheids durch rechtskräftiges verwaltungsgerichtliches Verpflichtungsurteil tituliert ist, dieses Urteil aber wegen der zwischenzeitlichen Rechtsänderung erfolg-weich mit der Vollstreckungsabwehrklage angegriffen werden kann (im Anschluss an BVerwGE 117, 44 = NVwZ 2003, 214).
    BGH
    19.03.2008
  8. III ZR 5/07 - Haftung des Inhabers der Kanalisation; Haftung der Gemeinde für Gase im Abwasserkanal
    Leitsatz: 1. Die Gemeinde bleibt jedenfalls Mitinhaberin der Abwasserkanalisation, wenn sie sich zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht privatrechtlich eines Dritten (hier Stadtwerke GmbH) bedient und eine Vollübertragung öffentlich-rechtlich ausgeschlossen ist. 2. Zur Haftung des Inhabers der Anlage wegen in der Kanalisation entstandener giftiger Gase.
    BGH
    30.04.2008
  9. III ZR 73/07 - Bezeichnung des Rechtsmittelgegners in der Berufungsschrift; Berufung gegen obsiegendes Urteil mehrerer Streitgenossen; Beweisantrag; verspätetes Vorbringen; Ausforschungsbeweis
    Leitsatz: 1. Die Berufung gegen ein Urteil, mit dem in der Vorinstanz mehrere Streitgenossen obsiegt haben, richtet sich im Zweifel gegen alle gegnerischen Streitgenossen, es sei denn, die Rechtsmittelschrift lässt eine Beschränkung der Anfechtung erkennen. 2. Ein Beweisantrag kann wegen Verspätung nur dann zurückgewiesen werden, wenn die Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht. 3. Ein Beweisantrag ist nicht wegen Ausforschung unzulässig, wenn eine Prozesspartei mangels der bei einem Sachkundigen vorhandenen Kenntnis von Einzeltatsachen nicht umhin kann, nur vermutete Angaben als Behauptung in den Rechtsstreit einzuführen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    14.02.2008
  10. III ZR 76/07 - Staatshaftungsausgleich; Bindungswirkung von Verwaltungsgerichtsentscheidungen für Zivilgerichte; Prozessstandschaft; Gesamtschuldausgleich; Mietausfallschaden
    Leitsatz: Ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über eine Verpflichtungsklage entschieden worden, dass dem Antragsteller ein Anspruch auf Erlass eines ihm günstigen Bescheids zusteht, und werden diesem Anspruch entgegenstehende Bescheide der Ausgangs- und der Widerspruchsbehörde aufgehoben, ist nach Schadloshaltung des Antragstellers durch den Rechtsträger der Ausgangsbehörde der Rechtsträger der Widerspruchsbehörde im Verfahren über seine mögliche Ausgleichspflicht nach § 426 Abs. 1 BGB an das verwaltungsgerichtliche Urteil auch im Verhältnis zum Rechtsträger der Ausgangsbehörde gebunden.
    BGH
    07.02.2008