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Suchergebnis Urteilssuche (811 - 820 von 883)

  1. 72 C 141/07 WEG - Haftung des Wohnungseigentumsverwalters für Prozesskosten; Beschlussfeststellung ohne erforderliche Stimmenmehrheit
    Leitsatz: Stellt der Verwalter als Versammlungsleiter das Zustandekommen eines Beschlusses fest, obwohl die erforderliche Stimmenmehrheit nicht erreicht wurde, können ihm die Prozesskosten für eine erfolgreiche Beschlußanfechtung auferlegt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    11.01.2008
  2. 72 C 26/08 WEG - Videoüberwachung; Installation von Kameraattrappe als bauliche Veränderungvon Gemeinschaftsflächen durch Attrappe unzulässig
    Leitsatz: Der unzulässigen Video-Überwachung von Gemeinschaftsflächen durch einzelne Wohnungseigentümer steht es gleich, wenn durch Anbringung einer Attrappe auch nur der Eindruck einer solchen Überwachungsmöglichkeit erweckt wird. Der Beseitigungsanspruch kann von jedem Wohnungseigentümer individuell verfolgt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    30.09.2008
  3. 72 C 62/08 - Änderung der Abrechnungsstufen für Heizkosten durch Öffnungsklausel; Änderung der Abrechnungsschlüssel der verbrauchsunabhängige Heizkostenabrechnung im Wohnungseigentum; prozentualer Verteilungsmaßstab; Änderung der Kostenverteilerschlüssel im Wohnungseigentum; Kostenverteilungsschlüssel; Grundkosten; erfasster Verbrauch; Bestandsinteressen; Änderung früherer Beschlüsse; ungültiger Beschluss; Heizkostenverteilung durch Mehrheitsbeschluss
    Leitsatz: Durch den Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer kann das Verhältnis der Abrechnung nach Verbrauch bzw. nach den verbrauchsunabhängigen Kosten auf bis zu 70 : 30 nach der Heizkostenverordnung verschoben werden. Die Verschiebung zum nächstmöglichen Zeitpunkt bedeutet die Geltung für die nächste Wirtschaftsperiode. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    22.08.2008
  4. 9 C 14/08 - Ausschluss des Minderungsrechts für Schimmel nur bei Verschulden
    Leitsatz: 1. Auch wenn ein Sachverständiger bestätigt, dass kein Baumangel vorliegt, entfällt ein Minderungsrecht des Mieters für Schimmelbefall nur dann, wenn er den Mangel schuldhaft verursacht hat (hier verneint: Schimmel im Küchenfenster, das zeitweise auf Kippstellung geöffnet war). 2. Kommt es im Flur zu Schimmelbildung wegen fehlender Hinterlüftung eines dort aufgestellten Schranks, entfällt das Minderungsrecht des Mieters nur dann, wenn er vom Vermieter vorher über die eingeschränkte Gebrauchstauglichkeit aufgeklärt worden war. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    23.12.2008
  5. 2 C 130/07 - Rückbaupflicht für Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen ohne Ankündigung
    Leitsatz: 1. Der Einbau einer modernen Ölzentralheizung mit höherer Energieeffizienz statt einer funktionsfähigen Öletagenheizung ist eine Modernisierung und keine Instandsetzung. 2. Erfolgt der Einbau ohne förmliche Ankündigung und ohne Zustimmung des Mieters, kann der Mieter Wiedereinbau einer Etagenheizung verlangen. 3. Eine förmliche Ankündigung wäre nur dann entbehrlich, wenn ein Weiterbetrieb der Anlage aus Gesichtspunkten des Umweltschutzes verboten worden wäre (vom Vermieter nicht zu vertretende Maßnahme). Auch dann wäre allerdings eine (formlose) Ankündigung erforderlich (BGH GE 2009, 646). (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    13.02.2008
  6. 2 C 130/07 - Rückbaupflicht für Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen ohne Ankündigung
    Leitsatz: 1. Der Einbau einer modernen Ölzentralheizung mit höherer Energieeffizienz statt einer funktionsfähigen Öletagenheizung ist eine Modernisierung und keine Instandsetzung. 2. Erfolgt der Einbau ohne förmliche Ankündigung und ohne Zustimmung des Mieters, kann der Mieter Wiedereinbau einer Etagenheizung verlangen. 3. Eine förmliche Ankündigung wäre nur dann entbehrlich, wenn ein Weiterbetrieb der Anlage aus Gesichtspunkten des Umweltschutzes verboten worden wäre (vom Vermieter nicht zu vertretende Maßnahme). Auch dann wäre allerdings eine (formlose) Ankündigung erforderlich (BGH GE 2009, 646). (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    09.07.2008
  7. 13 C 63/08 - Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels; nicht nutzbarer Balkon; hochwertiger Bodenbelag; Belichtung; Berliner Zimmer; nicht vorhandener Balkon; versiegelter Dielenfußboden; gut belichtet/besonnt
    Leitsatz: 1. Die Wohnung ist nicht „gut belichtet und besonnt", wenn zwar die zwei nach Süden zeigenden Zimmer mit einer Größe von 25,30 m2 und 21,30 m2 diese Eigenschaft aufweisen, das Berliner Zimmer mit 36,60 m2 aber als schlecht belichtet und besonnt eingestuft wird und die beiden weiteren nach Osten und Norden liegenden Zimmer allenfalls als durchschnittlich belichtet und besonnt eingestuft werden können. 2. Ein nicht vorhandener Balkon ist nicht einem „nicht nutzbaren Balkon" gleichzusetzen. 3. Ist die gesamte Wohnung mit abgezogenen und versiegelten Dielen versehen, ist sie mit einem „hochwertigen Bodenbelag" ausgestattet. 4. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Ersatz des ihn im Zustimmungsprozess vertretenden Rechtsanwalts, wenn die Parteien lediglich um die Bewertung von Orientierungsmerkmalen streiten. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    09.09.2008
  8. 72 C 78/08 WEG - Praxisschilder an Hausfassade; Wohnungseigentümergemeinschaft; Teileigentum; Werbeschilder; Gewerbetreibender; Freiberufler
    Leitsatz: Ein Wohnungseigentümer, der in seinem Wohnungs- oder Teileigentum als Freiberufler oder Gewerbetreibender eine Praxis betreibt, hat gegen die übrigen Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf Duldung eines zweiten Praxisschildes im Fassadenbereich. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    25.11.2008
  9. 4 C 207/08 - Keine Mietminderung für bei Vertragsabschluss erkennbare Lärmbeeinträchtigungen
    Leitsatz: 1. Ein zur Minderung berechtigender Mietmangel liegt dann nicht vor, wenn der Mieter bei Vertragsschluss mit Lärmbeeinträchtigungen durch eine benachbarte Rock-Diskothek und Gewerbebetriebe rechnen musste. 2. Nach dem Landesimmissionsschutzgesetz verbotene nächtliche Lärmstörungen (hier: lautstarke Feiern eines Rudervereins und von Kleingärtnern) können den Mieter zu einer geringfügigen (hier: 1 bis 2 %) Mietminderung berechtigen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Spandau
    26.11.2008
  10. 6 C 345/08 - Kein Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung an Heizungsanlage bei milden Außentemperaturen; Heizungsausfall; Heizungsreparatur; Notfall; Mängelbeseitigung; eigenmächtige Reparatur; Aufwendungsersatzanspruch; Instandsetzung durch Mieter; sofortigen Beseitigung eines Mangels
    Leitsatz: Die Notwendigkeit einer sofortigen Beseitigung eines Mangels durch einen vom Mieter beauftragten Handwerker ohne vorherige Information des Vermieters setzt eine besondere Intensität des Mangels voraus, dessen Beseitigung zur Erhaltung der Mietsache keinen Aufschub duldet. Ein solcher Notfall liegt bei einem Heizungsausfall dann nicht vor, wenn relativ milde Außentemperaturen herrschen.
    AG Spandau
    14.08.2008