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  1. 8a C 286/07 - Nachgeholtes Mieterhöhungsverlangen setzt neue Wartefrist in Gang; Betriebskostenaufstellung bei Umrechnung von Brutto- in Nettomiete
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen für eine Bruttomiete setzt bei Bezugnahme auf einen Netto-Mietspiegel die Umrechnung auf die Nettomiete durch Angabe der konkreten Betriebskosten voraus. Dazu bedarf es einer Betriebskostenaufstellung unter Einhaltung der Anforderungen des § 259 BGB. Fehlt diese Aufstellung, ist das Mieterhöhungsverlangen formell nicht ordnungsgemäß, was zur Unzulässigkeit der Klage führt. Wird der Mangel im Rechtsstreit geheilt, löst das nachgeholte Erhöhungsverlangen eine neue Zustimmungsfrist nach § 558 b Abs. 2 Satz 1 aus. Ist die Frist noch nicht abgelaufen, besteht keine gerichtliche Pflicht zur Vertagung der Sache nach § 227 ZPO. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    16.01.2008
  2. 72 C 141/07 WEG - Haftung des Wohnungseigentumsverwalters für Prozesskosten; Beschlussfeststellung ohne erforderliche Stimmenmehrheit
    Leitsatz: Stellt der Verwalter als Versammlungsleiter das Zustandekommen eines Beschlusses fest, obwohl die erforderliche Stimmenmehrheit nicht erreicht wurde, können ihm die Prozesskosten für eine erfolgreiche Beschlußanfechtung auferlegt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    11.01.2008
  3. 19 C 413/07 - Keine nachträgliche Anrechnungsbestimmung für Teilzahlung durch Jobcenter; Anrechnung auf Betriebskosten; Leistungsbestimmung; Verrechnung; fristlose Kündigung
    Leitsatz: Erfolgt nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs eine Teilzahlung durch das Jobcenter ohne Anrechnungsbestimmung, ist der Vermieter berechtigt, die Zahlung auch auf fällige Betriebskostennachforderungen anzurechnen. Eine spätere Leistungsbestimmung durch das Jobcenter ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    10.01.2008
  4. 21 C 206/07 - Mieterhöhung für unsanierte Wohnung mit Sammelgutachten über sanierte Wohnungen ("Nikolaiviertel"); formell unwirksames Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Stützt sich das zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens herangezogene Sammelgutachten auf im wesentlichen sanierte Wohnungen, so ist es zur Begründung der Mieterhöhung für eine nicht sanierte Wohnung nicht verwertbar mit der Folge, dass die Zustimmungsklage als unzulässig abzuweisen ist.
    AG Mitte
    09.01.2008
  5. 5 C 287/07 - Rechtsanwaltskosten für die Abwehr eines Mieterhöhungsverlangens; Anmahnung der Zustimmung zur Mieterhöhung; Absinken der ortsüblichen Vergleichsmiete durch neuen Mietspiegel vor Ablauf der Zustimmungsfrist
    Leitsatz: Der Mieter hat gegen den Vermieter, der unter Berufung auf den im Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens geltenden Mietspiegel die Zustimmung zur Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt hat, auch dann keinen Anspruch auf Ersatz der für die Abwehr dieses Erhöhungsverlangens entstehenden Anwaltskosten, wenn kurz vor Ablauf der Zustimmungsfrist ein neuer Mietspiegel in Kraft trat, der infolge Absenkung der Mietspiegelwerte die verlangte Miete nicht mehr rechtfertigte, der Vermieter aber dennoch die Zustimmung unter Klageandrohung anmahnte. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    08.01.2008
  6. 16b C 85/07 - Gesetzlicher Eigentumsübergang; Vermieterwechsel; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BFI)
    Leitsatz: Der gesetzliche Eigentumsübergang von der Bundesrepublik Deutschland auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben führt in entsprechender Anwendung des § 566 BGB dazu, daß die BFI neuer Vermieter wird (Anschluß an LG Berlin, GE 2007, 1259 gegen LG Berlin, GE 2006, 783). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    07.01.2008
  7. 9 C 190/07 - Orientierungshilfe; Elektroinstallation auf Putz; stark vernachlässigte Umgebung
    Leitsatz: 1. Liegen die Elektroinstallation und die Be- und Entwässerungsleitungen nur im Bad auf Putz, ist das nicht wohnwertmindernd zu berücksichtigen. 2. Das wohnwertmindernde Merkmal "stark vernachlässigte Umgebung" liegt nur dann vor, wenn die Wohnlage deutliche Merkmale von "Verslumung" aufweist. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tiergarten
    04.01.2008
  8. BVerwG 8 B 69.08 - Enteignungsverbot für Vermögenswerte ausländischer Staatsangehöriger
    Leitsatz: 1. Die Maßstäbe, nach denen die Staatsangehörigkeit von Enteignungsbetroffenen während der Besatzungszeit zu messen ist, können jedenfalls keine strengeren (genaueren) sein als diejenigen, die deutsche Stellen in den Jahren 1933 bis 1945 im Hinblick auf die deutsche Staatsangehörigkeit eines Betroffenen anlegten. Das Enteignungsverbot für Vermögenswerte, die ausländischen Staatsangehörigen gehörten, galt nur für solche Personen, die nach den damaligen Erkenntnissen zweifelsfrei nicht zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. 2. Ein ein zuvor ausgesprochenes Enteignungsverbot außer Kraft setzender Wille der Besatzungsmacht kann nicht schon aus einer bloßen Untätigkeit gegenüber einem das Verbot missachtenden Verstoß durch deutsche Stellen, sondern nur aus einer nach außen erkennbaren Willensäußerung oder einem sonstigen aktiven Handeln der Besatzungsmacht hergeleitet werden. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    19.12.2008
  9. BVerwG 3 B 62.08 - Ausgleichsleistungen für verfolgte Schüler
    Leitsatz: Ansprüche für verfolgte Schüler sind nach § 3 Abs. 1 BerRehaG ausdrücklich auf Leistungen nach dem 2. Abschnitt des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes beschränkt. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    18.12.2008
  10. BVerwG 5 B 104.08 - Ausschlussgrund, Ausschließungsgrund, Ausgleichsleistungsausschluss, Vorschubleisten, Zuordnung von Handlungen des Schriftleiters
    Leitsatz: Im Rahmen des § 1 Abs. 4 AusglLeistG ist es nicht erforderlich, den Verstoß auf eine einzelne Person (etwa den Betriebsinhaber) zurückzuführen. Eine Ausgleichsleistung scheidet auch dann aus, wenn das Unternehmen als solches den Ausschlusstatbestand erfüllt hat. Dazu genügt es, dass die entsprechenden Handlungen dem Unternehmen zugeordnet werden können. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    12.12.2008