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Urteil Ausschlussgrund, Ausschließungsgrund, Ausgleichsleistungsausschluss, Vorschubleisten, Zuordnung von Handlungen des Schriftleiters
Schlagworte
Ausschlussgrund, Ausschließungsgrund, Ausgleichsleistungsausschluss, Vorschubleisten, Zuordnung von Handlungen des Schriftleiters
Leitsatz
Im Rahmen des § 1 Abs. 4 AusglLeistG ist es nicht erforderlich, den Verstoß auf eine einzelne Person (etwa den Betriebsinhaber) zurückzuführen. Eine Ausgleichsleistung scheidet auch dann aus, wenn das Unternehmen als solches den Ausschlusstatbestand erfüllt hat. Dazu genügt es, dass die entsprechenden Handlungen dem Unternehmen zugeordnet werden können.
(Leitsatz der Redaktion)
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