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Suchergebnis Urteilssuche (691 - 700 von 884)
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74 C 60/08 - Beschluss über Kostenverteilung nach Fläche vor AufmaßLeitsatz: Ein Eigentümerbeschluss, der nur den Zeitpunkt des Übergangs auf eine Kostenverteilung nach dem Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen bestimmt, die aber noch aufgemessen werden müssen, ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg02.10.2008
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711A C 56/08 - Mietzuschlag für teilgewerbliche NutzungLeitsatz: Bei teilgewerblicher Nutzung einer Wohnung ist in entsprechender Anwendung des § 26 Abs. 2 NMV im Rahmen eines Zustimmungsverfahrens zur Mieterhöhung ein anteiliger Zuschlag gerechtfertigt. (Leitsatz der Redaktion)AG Hamburg-Wandsbek01.10.2008
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72 C 26/08 WEG - Videoüberwachung; Installation von Kameraattrappe als bauliche Veränderungvon Gemeinschaftsflächen durch Attrappe unzulässigLeitsatz: Der unzulässigen Video-Überwachung von Gemeinschaftsflächen durch einzelne Wohnungseigentümer steht es gleich, wenn durch Anbringung einer Attrappe auch nur der Eindruck einer solchen Überwachungsmöglichkeit erweckt wird. Der Beseitigungsanspruch kann von jedem Wohnungseigentümer individuell verfolgt werden. (Leitsatz der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg30.09.2008
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17b C 121/08 - Mieterhöhung; Umrechnung von Bruttomiete auf Nettomiete mit zuletzt feststellbaren Betriebskosten; Betriebskostensabrechnung; BetriebskostenerhöhungLeitsatz: Um für ein Mieterhöhungsverlangen unter Verwendung eines Netto-Mietspiegels eine vereinbarte Bruttokaltmiete um den Betriebskostenanteil zu bereinigen, sind die auf die Wohnung entfallenden zuletzt feststellbaren Betriebskosten zugrunde zu legen. Dafür genügt es, die zum Zeitpunkt der Mieterhöhungserklärung zuletzt bekannte Betriebskostenabrechnung zu verwenden. Das Mieterhöhungsverlangen ist nicht formell unwirksam, wenn die entsprechende Betriebskostenabrechnung nicht beigefügt wird. (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg26.09.2008
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106 C 297/08 - Faktische Bindung an im Mieterhöhungsverlangen angegebene MerkmalsgruppeLeitsatz: Hat der Vermieter im Mieterhöhungsverlangen mehrere Merkmalsgruppen der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels als neutral gewertet, ist er nach Treu und Glauben daran gehindert, im Rechtsstreit davon abzurücken und diese Merkmalsgruppen als wohnwerterhöhend zu bezeichnen. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg25.09.2008
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103 C 30/08 - Pflichtverletzung durch farblich ungewöhnliches Überstreichen von Decken und WändenLeitsatz: Unabhängig von einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel haftet der Mieter wegen Pflichtverletzung, wenn er Decken und Wände farblich ungewöhnlich überstreicht (vorliegend kräftige Rot-, Orange- und Gelbtöne, teilweise kombiniert mit blau-grüner Farbe). (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg24.09.2008
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18 C 259/08 - Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung des Berliner Mietspiegels 2007, geräumiger Balkon, Nische kein Abstellraum, unzureichende Elektroinstallation, ungünstiger Wirkungsgrad der Heizungsanlage, Müllschlucker als gestaltete und abschließbare Müllstandsfläche, stark vernachlässigte Umgebung (Graffiti)Leitsatz: 1. Ein Balkon von 1,80 m x 2,00 m ist nicht als groß und geräumig anzusehen. 2. Eine Nische in einem Zimmer ist einem Abstellraum nicht gleichzustellen. 3. Eine Elektroinstallation ist unzureichend, wenn es in Wohnzimmer, Schlafzimmer und Küche jeweils nur zwei Steckdosen gibt und im Bad und Flur überhaupt keine Steckdosen vorhanden sind. 4. Eine Heizungsanlage weist mangels weiteren Vortrags nicht allein deswegen einen ungünstigen Wirkungsgrad auf, weil sie über 20 Jahre alt ist, wenn im Jahre 2001 zumindest neue Brenner integriert wurden. 5. Ein Müllschlucker ist einer gestalteten und abschließbaren Müllstandsfläche gleichzusetzen. 6. Der Vortrag des Mieters, nahezu jedes Haus in der näheren Umgebung sei mit Graffiti verschmiert, reicht nicht aus, um von einer stark vernachlässigten Umgebung ausgehen zu können. (Leitsätze der Redaktion)AG Wedding24.09.2008
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77 C 58/08 WEG - Ergänzung der Eigentümerliste bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung; Berechnung der doppelt qualifizierten MehrheitLeitsatz: Eine der Anfechtungsklage beigefügte Eigentümerliste (§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG n. F.) kann bei ihrer Unvollständigkeit noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz ergänzt werden. Zur Errechnung der doppelt qualifizierten Mehrheit (§ 22 Abs. 2 Satz 2 WEG n. F.) bei Übereinstimmung von Kopf- und Objektstimmrecht. (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg18.09.2008
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3 C 110/08 - Erläuterung der Erhöhung der Kostenmiete; Mieterhöhung bei Sozialwohnungen; Erhöhung der Pauschalen für Verwaltungs- und Instandsetzungskosten; ErläuterungspflichtLeitsatz: 1. Für eine Mieterhöhung bei preisgebundenem Wohnraum ist die Beifügung einer neuen Wirtschaftlichkeitsberechnung allein nicht ausreichend. 2. Aus der Mieterhöhung muss sich aus sich heraus verständlich ergeben, inwieweit sich Zins- und Tilgungsleistungen und Pauschalen für Verwaltungs- und Instandsetzungskosten erhöht haben. (Leitsätze der Redaktion)AG Zossen18.09.2008
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20 C 208/07 - Umstellung des Abrechnungszeitraums für Betriebskosten bei sachlichen Gründen; Zulässigkeit der Betriebskostenabrechnung nach Rumpfjahr; Heizkostenabrechnung; Vereinbarung von Abrechnungszeiträumen im MietvertragLeitsatz: 1. Der Vermieter ist bei Vorliegen von sachlichen Gründen berechtigt, den Abrechnungszeitraum für Betriebskosten zu ändern (Anschluss an LG Berlin, GE 2002, 1627). 2. Aus dem Recht auf Umstellung folgt die Zulässigkeit der Abrechnung nach einem Rumpfjahr. (Leitsätze der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg15.09.2008