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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 883)

  1. 5 U 161/08 - Laubfall
    Leitsatz: Laubfall von bestandsgeschützten Bäumen in "Grünbezirken" rechtfertigt grundsätzlich keine Ausgleichsansprüche des Nachbarn. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Hamm
    01.12.2008
  2. 34 Wx 024/07 - Verletzung der Pflicht zur Mitwirkung an ordnungsmäßiger Verwaltung; verzögerter Sanierungsbeschluss; Schadensersatzpflicht der übrigen Wohnungseigentümer; verschleppte Mängelbeseitigung; bestandskräftiger Eigentümerbeschluss
    Leitsatz: 1. Verletzen Wohnungseigentümer ihre Pflicht zur Mitwirkung an einer ordnungsmäßigen Verwaltung, können sie dem einzelnen Wohnungseigentümer, der durch die Pflichtverletzung einen Schaden erlitten hat, zum Schadensersatz verpflichtet sein. Die Pflichtverletzung kann darin bestehen, dass erkannte Mängel nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt, die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kostenvorschüsse nicht rechtzeitig erbracht oder eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung abgelehnt wurde. Voraussetzung ist stets ein Verschulden des in Anspruch genommenen Wohnungseigentümers. 2. Bestandskräftige Eigentümerbeschlüsse, die eine Instandsetzung ablehnen, schließen einen Schadensersatzanspruch wegen verzögerter oder unterlassener Instandsetzung nicht grundsätzlich aus.
    OLG München
    28.11.2008
  3. 65 S 77/08 - Abtretung der Vermieterstellung
    Leitsatz: 1. Vereinbarungen im notariellen Kaufvertrag, wonach der Käufer der Mietwohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt in die Rechte und Pflichten des Vermieters eintreten soll, sind als Abtretungsvereinbarung hinsichtlich der Mietansprüche auszulegen. 2. Eine Kündigung des Verkäufers nach diesem Zeitpunkt wegen Mietrückständen ist nach Treu und Glauben unwirksam. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    28.11.2008
  4. BRH (OP) 15/08 - SED-Opferrente; Ausschlussgrund der Spitzeltätigkeit als IM für Stasi; Verstoß gegen Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit
    Leitsatz: Der Gewährung einer sog. SED-Opferrente kann insbesondere entgegenstehen, dass der Betroffene etwa mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder der diesem gleichgestellten Abteilung I der örtlichen Volkspolizeiämter derart eng zusammengearbeitet hat und die Auswirkungen dieser Zusammenarbeit für Dritte derart schwerwiegend gewesen sind, dass sie die durch die rechtsstaatswidrige Haft erlittenen eigenen Schäden des Antragstellers eindeutig und signifikant überwiegen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Potsdam
    28.11.2008
  5. LwZR 12/07 - Bodenreformenteignung; Restitutionsausschluss für besatzungsrechtliche und besatzungshoheitliche Enteignungen; keine strafrechtliche Rehabilitierung für Verwaltungsunrecht; Restitutionspflicht für besatzungsrechtliche und besatzungshoheitliche Enteignungen bei Verstoß gegen Völkerrecht
    Leitsatz: 1. Bodenreformenteignungen sind nur im Rahmen des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes wiedergutzumachen. 2. Die betroffenen Eigentümer als Opfer von Verwaltungsunrecht können auch keine Rückübertragung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erreichen. 3. Aus dem Völkerrecht lässt sich selbst dann keine Restitutionspflicht herleiten, wenn man unterstellt, dass die besatzungshoheitlichen Enteignungen ihrerseits gegen zwingendes Völkerrecht verstießen. 4. Auch der aus einer strafrechtlichen Rehabilitierung resultierende Restitutionsanspruch fällt unter § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG und wird damit gerade nicht durch ein absolutes Veräußerungsverbot geschützt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BGH
    28.11.2008
  6. 34 Wx 078/07 - Durch Eigentümerbeschlüsse verzögerte Sanierungsmaßnahmen; Instandsetzungsmaßnahmen in WEG; ordnungsgemäße Verwaltung; blockierte Reparatur
    Leitsatz: 1. Wird der Antrag, die übrigen Wohnungseigentümer zur Zustimmung zu einer bestimmten Instandsetzungsmaßnahme zu verpflichten, auch noch nach einem ablehnenden Eigentümerbeschluss aufrecht erhalten, bedingt dies keine - im zweiten Rechtszug nur unter den Voraussetzungen des § 533 ZPO zulässige - Antragsänderung. 2. Zur Auslegung von Eigentümerbeschlüssen, die Sanierungsmaßnahmen ablehnen.
    OLG München
    28.11.2008
  7. 63 S 109/08 - Offenlegung der Ermächtigung im Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Ist der Käufer (Erbbauberechtigter) schon vor Eintragung im Grundbuch vom Verkäufer ermächtigt worden, Gestaltungsrecht wie ein Mieterhöhungsverlangen wahrzunehmen, muss die Ermächtigung im Mieterhöhungsverlangen dem Mieter gegenüber offengelegt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    28.11.2008
  8. VII ZR 211/07 - Stufenweise Beauftragung eines Architekten; Honorarvereinbarung über später zu erbringende Leistungen; Umbauzuschlag
    Leitsatz: 1. Die bei stufenweiser Beauftragung des Architekten schriftlich getroffene Honorarvereinbarung über später zu erbringende Leistungen wird mit dem Abruf dieser Leistungen wirksam und ist deshalb "bei Auftragserteilung" im Sinne des § 4 Abs. 1 HOAI getroffen. 2. Ein bei Auftragserteilung vereinbarter Umbauzuschlag kann einvernehmlich schriftlich geändert werden.
    BGH
    27.11.2008
  9. 5 U 171/07 - Teilurteil; Schriftsatznachlass; Zurückweisung verspäteten Vorbringens; Leitungsrecht; Fernwärmeleitung; Ausgleichsanspruch; Nutzbarkeitseinschränkung; Stichtag
    Leitsatz: 1. Wird eine Klageerweiterung nicht rechtshängig, ist ein Teilurteil nur über die rechtshängige Klage(teil)forderung zulässig. 2. Geht ein nachgelassener Schriftsatz nach Ablauf der eingeräumten Frist ein, hat das Gericht zu prüfen, ob das verspätete Vorbringen bei der Entscheidung zu berücksichtigen ist. Dieses Vorbringen darf nicht zurückgewiesen werden, wenn die Überschreitung der Frist für den Schriftsatznachlass nicht zu einer Verzögerung des Verfahrens oder der richterlichen Entscheidungsfindung geführt hat. 3. Maßgeblich für die Bemessung des Ausgleichsanspruchs für eine Fernwärmeleitung ist der Umfang der Inanspruchnahme und die sich hieraus ergebende Beeinträchtigung und Einschränkung der Nutzbarkeit des Grundstücks am 25. Dezember 1993. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    27.11.2008
  10. I-24 U 73/08 - Leasingvertrag, Täuschungshandlung, Irrtumserregung
    Leitsatz: 1. Ein Leasingvertrag kann vom Leasingnehmer auch dann noch wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, wenn er den Vertrag zuvor fristlos gekündigt hatte. 2. Der Leasinggeber muss sich eine arglistige Täuschung des mit den Vertragsverhandlungen beauftragten Lieferanten zurechnen lassen. 3. Der Leasinggeber kann sich nicht auf die unrichtige Übernahmebestätigung des Leasingnehmers berufen, wenn diese ebenfalls arglistig vom Lieferanten erwirkt worden ist.
    OLG Düsseldorf
    27.11.2008