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  1. IX ZR 210/07 - Anfechtbarkeit von Zahlungen des Arbeitgebers aus einem Dispositionskredit hinsichtlich der Arbeitnehmeranteile gegenüber den Sozialkassen im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers
    Leitsatz: a) Hat der Anfechtungsgegner bei Zahlungen über ein Bankkonto die objektive Gläubigerbenachteiligung bestritten, genügt zur Schlüssigkeit des Klagevortrags, dass der Anfechtungskläger eine Kontoaufstellung vorlegt, aus der sich ergibt, dass der Kontostand die eingeräumte Kreditlinie nie überschritten hat; er muss nicht zu jeder einzelnen Gutschrift darlegen, dass diese nicht nur vorläufiger Natur war. b) Hat der Schuldner im letzten Monat vor Insolvenzeröffnung einen Insolvenzgläubiger mit Kreditmitteln befriedigt, benachteiligt dies die Gläubigergesamtheit unabhängig davon, ob der Insolvenzverwalter den Kredit anderweitig zugunsten der Masse hätte abrufen können. c) Die Vorschrift des § 28 e Abs. 1 Satz 2 SGB IV in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches des Sozialgesetzbuchs und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3024) findet keine Anwendung auf Fälle, in denen das Insolvenzverfahren vor dem 1. Januar 2008 eröffnet worden ist.
    BGH
    27.03.2008
  2. IX ZR 220/05 - Vorbehaltseigentum in der Insolvenz; Konzernvorbehalt; Aussonderung; Absonderungsrecht aller den Erwerb finanzierender Banken
    Leitsatz: Überträgt der Vorbehaltsverkäufer das Eigentum an der Kaufsache auf eine Bank, die für den Käufer den Erwerb finanziert, kann die Bank das vorbehaltene Eigentum in der Insolvenz des Käufers nicht aussondern; sie ist vielmehr wie ein Sicherungseigentümer lediglich zur abgesonderten Befriedigung berechtigt.
    BGH
    27.03.2008
  3. IX ZR 2/07 - Deckungsanfechtung in der Insolvenz; anfechtungsfestes Pfändungspfandrecht; Wirkung der Hinterlegung; notarielle Zwangsvollstreckungsunterwerfung
    Leitsatz: Ein anfechtungsfestes Pfändungspfandrecht entsteht auch dann, wenn der vor der "kritischen" Zeit wirksam gewordene Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf der Grundlage einer notariellen Zwangsvollstreckungsunterwerfung erlassen worden ist und der mitbeurkundete Vertrag an Wirksamkeitsmängeln leidet.
    BGH
    20.03.2008
  4. IX ZR 236/06 - Freie Beweiswürdigung; Schadensermittlung; Anwaltshaftung
    Leitsatz: 1. Für einen Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung braucht außer dem Pflichtverstoß voll bewiesen zu werden nur, dass derjenige, dem gegenüber die Pflicht verletzt worden ist, in seinen Interessen so betroffen ist, dass nachteilige Folgen für ihn eintreten können. Soweit es um den eigentlichen Eintritt des Schadens und um dessen Höhe geht, kann und muss sich der Tatrichter mit einer deutlich überwiegenden Wahrscheinlichkeit begnügen. 2. Für gerichtliche Beweiserhebungsdefizite haftet der anwaltliche Verfahrensbevollmächtigte nicht, falls er schlüssiges Vorbringen mit zulässigen Beweisanträgen unterlegt hatte. Ebenso wenig hat der Anwalt einen Schaden zu verantworten, der auf einen von ihm begangenen Fehler zurückgeht, falls dieser so rechtzeitig behoben wurde, dass für das Gericht keine erhöhten Schwierigkeiten mehr bestanden, den Streitfall richtig zu entscheiden. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BGH
    20.03.2008
  5. IX ZR 68/06 - Insolvenzzweckgenauigkeit; Geldleistung des Insolvenzverwalters für wertlose Grundschuld
    Leitsatz: Verspricht der Insolvenzverwalter dem durch eine offensichtlich wertlose Grundschuld gesicherten Gläubiger gegen Erteilung der Löschungsbewilligung zusätzlich zu den übernommenen Löschungskosten eine Geldleistung, ist diese Vereinbarung wegen Insolvenzzweckwidrigkeit nichtig.
    BGH
    20.03.2008
  6. III ZR 49/07 - Bauvorbescheidsantrag für Windkraftanlage; Amtshaftung für Ablehnung des Bauvorbescheids
    Leitsatz: a) Steht ein Bauvorbescheidsantrag, betreffend eine Windkraftanlage im Außenbereich, in Widerspruch zu einem nachträglich beschlossenen Flächen-nutzungsplan, so hat die Bauaufsichtsbehörde, wenn sie einen formellen Mangel des Plans (hier: fehlerhafte Bekanntmachung) feststellt, der Gemeinde vor der Entscheidung Gelegenheit zu geben, diesen zu beheben (Fortführung des Senatsurteils vom 25. März 2004 - III ZR 227/02 = NVwZ 2004, 1143). b) Lässt sich die Feststellung treffen, dass bei pflichtgemäßem Handeln der Bauaufsichtsbehörde der Mangel rückwirkend geheilt worden wäre, so kann dies einem auf die rechtswidrige Versagung des Bauvorbescheids gestützten Amtshaftungsanspruch unter dem Gesichtspunkt des rechtmäßigen Alternativverhaltens entgegengehalten werden. c) Dies gilt auch dann, wenn der Anspruch auf Erteilung des Bauvorbescheids durch rechtskräftiges verwaltungsgerichtliches Verpflichtungsurteil tituliert ist, dieses Urteil aber wegen der zwischenzeitlichen Rechtsänderung erfolg-weich mit der Vollstreckungsabwehrklage angegriffen werden kann (im Anschluss an BVerwGE 117, 44 = NVwZ 2003, 214).
    BGH
    19.03.2008
  7. I ZB 56/07 - Notwendiger Vollstreckungstitel und Räumungsvollstreckung gegen mitbesitzenden nichtehelichen Lebensgefährten und minderjährige bzw. volljährig gewordene Kinder; Voraussetzungen für Mitbesitz an der Wohnung; Besitzdiener; Räumungsvollstreckung gegen Ehepartner von Kindern; Herausgabe der Mietsache; tatsächliche Besitzverhältnisse; Alleinbesitz; falsche oder unvollständige Auskunft über Mitbewohner und Mitbesitzer; häufig wechselnde Lebensgefährten; Anmeldung nach den jeweiligen landesrechtlichen Meldegesetzen
    Leitsatz: 1. Hat der Mieter in die Mietwohnung einen nichtehelichen Lebensgefährten aufgenommen, ist für die Räumungsvollstreckung ein Vollstreckungstitel auch gegen den nichtehelichen Lebensgefährten erforderlich, wenn dieser Mitbesitz an der Wohnung begründet hat. Ein Mitbesitz an der Wohnung muss sich aus den Umständen klar und eindeutig ergeben. 2. Minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammenleben, haben grundsätzlich keinen Mitbesitz an der gemeinsam genutzten Wohnung. Die Besitzverhältnisse an der Wohnung ändern sich im Regelfall nicht, wenn die Kinder nach Erreichen der Volljährigkeit mit ihren Eltern weiter zusammenleben. Haben Kinder keinen Mitbesitz an der Wohnung erlangt, reicht für eine Räumungsvollstreckung ein Vollstreckungstitel gegen die Eltern aus.
    BGH
    19.03.2008
  8. III ZR 220/07 - Verjährungsbeginn; Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen
    Leitsatz: Die für den Verjährungsbeginn nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderliche Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners setzt grundsätzlich keine zutreffende rechtliche Würdigung voraus. Das gilt auch für Bereicherungsansprüche nach den §§ 812 ff. BGB (hier: Rückforderung der vertraglichen Vergütung wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz).
    BGH
    19.03.2008
  9. VIII ZR 68/07 - Zustellung Vollstreckungsbescheid an prozessunfähige Partei; Versäumung der Einspruchsfrist
    Leitsatz: Die unter Verstoß gegen § 170 Abs. 1 ZPO erfolgte Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an eine - aus dem zuzustellenden Titel nicht erkennbar - prozessunfähige Partei setzt die Einspruchsfrist in Gang (Bestätigung von BGHZ 104, 109).
    BGH
    19.03.2008
  10. I ZR 166/05 - Urheberrechtsschutz eines Bauwerks (hier: Kircheninnenraum)
    Leitsatz: 1. Genießt die Gestaltung eines Kircheninnenraums als Werk der Baukunst Urheberrechtsschutz, hängt die Zulässigkeit in die Bausubstanz eingreifender Umgestaltungen von einer Abwägung der Interessen des Urhebers einerseits und des Eigentümers andererseits ab. 2. Ist dem Architekten als Gestalter eines Kircheninnenraums bewusst, dass die Kirchengemeinde als Eigentümerin das Gotteshaus für ihre Gottesdienste nutzen möchte, ist dieser Umstand bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen; der Architekt muss dann damit rechnen, dass sich wandelnde Überzeugungen hinsichtlich der Gestaltung des Gottesdienstes das Bedürfnis nach einer entsprechenden Umgestaltung des Kircheninnenraums entstehen lassen. 3. Für die Beurteilung, ob und inwieweit liturgische Gründe für eine Umgestaltung eines Kircheninnenraums bestehen, kommt es auf das Selbstverständnis der Kirchengemeinde an. Insoweit reicht es aus, dass die Kirchengemeinde ihre Glaubensüberzeugung substantiiert und nachvollziehbar darlegt; ist eine solche Darlegung erfolgt, haben sich der Staat und seine Gerichte einer Bewertung dieser Glaubenserkenntnis zu enthalten.
    BGH
    19.03.2008