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Urteil Deckungsanfechtung in der Insolvenz
Schlagworte
Deckungsanfechtung in der Insolvenz; anfechtungsfestes Pfändungspfandrecht; Wirkung der Hinterlegung; notarielle Zwangsvollstreckungsunterwerfung
Leitsatz
Ein anfechtungsfestes Pfändungspfandrecht entsteht auch dann, wenn der vor der "kritischen" Zeit wirksam gewordene Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf der Grundlage einer notariellen Zwangsvollstreckungsunterwerfung erlassen worden ist und der mitbeurkundete Vertrag an Wirksamkeitsmängeln leidet.
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