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Suchergebnis Urteilssuche (21 - 30 von 883)
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4 K 1456/01 - Unlautere Machenschaft; MachtmissbrauchLeitsatz: 1. Die Beweislast für den Schädigungstatbestand einer unlauteren Machenschaft nach § 1 Abs. 3 VermG trifft denjenigen, der sich zur Begründung seines Anspruchs auf den Schädigungstatbestand beruft. 2. Handelt es sich bei der vermögensentziehenden Maßnahme um eine Veräußerung zwischen Privaten auf privatrechtlicher Grundlage, so ist erforderlich, dass der Staat den manipulativen Verkauf, wenn nicht veranlasst, so doch zumindest gedeckt und damit selbst an der unlauteren Machenschaft mitgewirkt hat. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Frankfurt/Oder14.05.2008
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4 K 1965/04 - Unlautere Machenschaft; vorgeschobener Enteignungszweck; kein Rückübertragungsanspruch bei einfacher Rechtswidrigkeit des Enteignungsaktes unterhalb der Willkürschwelle; AufbaugesetzLeitsatz: Die einfache Rechtswidrigkeit des Enteignungsaktes unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht für die Bejahung des Tatbestandes des § 1 Abs. 3 VermG nicht aus, der keinen Anspruch auf Rückübertragung von Vermögenswerten allein deswegen gewährt, weil bei einer vermögensentziehenden Maßnahme Regelungen des DDR-Rechts nicht eingehalten worden sind. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)VG Frankfurt/Oder10.03.2008
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4 K 64/06 - Unredlicher Erwerb eines NutzungsrechtsLeitsatz: 1. Aufgrund einer Urkunde, die den Entstehungszeitpunkt nicht enthielt, konnte ein Nutzungsrecht nicht entstehen. 2. Dient die Nutzungsrechtserweiterung dem alleinigen Zweck, den Erwerbern in den erkennbar entstehenden Auseinandersetzungen mit den Alteigentümern eine stärkere Rechtsposition zu verschaffen, ohne dass das damals geltende Recht hierfür eine Grundlage geboten hätte, muss ein Erwerb des Nutzungsrechts auch als unredlich gemäß § 4 Abs. 3 a VermG angesehen werden. 3. Ist also das entzogene Grundstück von dem den redlichen Erwerb vermittelnden dinglichen Nutzungsrecht nur teilweise erfasst, kann es grundsätzlich im Übrigen an den Alteigentümer zurückgegeben werden, das gilt auch dann, wenn das verliehene dingliche Nutzungsrecht eine nicht näher bestimmte Teilfläche aus einem größeren Gesamtgrundstück betrifft. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Frankfurt/Oder08.10.2008
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4 K 1095/06 - Zwangsverkauf; verfolgungsbedingter VermögensverlustLeitsatz: 1. Eine Verfolgung im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG setzt einen gezielten Zugriff auf den Betroffenen voraus, um ihn als politischen Gegner auszuschalten. 2. Die Voraussetzungen eines verfolgungsbedingten Zwangsverkaufs liegen nicht vor, wenn der Betroffene für das Grundstück einen über dem Einheitswert liegenden Verkaufserlös erzielt. (Leitsätze der Redaktion)VG Frankfurt/Oder16.10.2008
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4 K 1114/06 - Ausschlusstatbestand; Scharführer; Gauvolkstumswart; Hauptgemeinschafts¬leiter; NSDAP; NS-Regime; Rechtsstaatlichkeit; Menschlichkeit; VorschubleistungLeitsatz: 1. Ein „Vorschubleisten" im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG hat nach dem Wortsinn nichts anderes als ein „Fördern" im Sinne von § 8 Abs. 1 BWGöD, ein Unterstützen, ein Verbessern der Bedingungen für das entsprechende System zum Inhalt. 2. Ein „erhebliches" Vorschubleisten setzt ferner voraus, dass der Nutzen für das Regime nicht nur ganz unbedeutend gewesen ist. 3. Eine Einstufung als „Entlasteter" oder „Minderbelasteter" im Rahmen der Entnazifizierung ist für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für einen Anspruchsausschluss nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG vorliegen, ohne Bedeutung. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Frankfurt/Oder16.10.2008
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6 K 1691/03 - Rückübertragungsanspruch; Beweislast; Berechtigte; Schädigungsmaßnahme; Bindungswirkung der Berechtigtenfeststellung; Rückgabeausschluss; Restitutionsausschlussgrund; Teilfläche; Nutzungsrecht; Gebäudeeigentum; EigenheimLeitsatz: 1. Für die Annahme des unredlichen Erwerbes im Sinne des § 4 Abs. 3 des Vermögensgesetzes kommen nur solche Umstände in Betracht, die den Erwerbsvorgang - mithin hier den Gebäudekauf - als solchen betreffen. Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Anstößigkeit sich auf einen Vorgang bezieht, der zwar bei einer bloßen Kausalitätsbetrachtung ursächlich für die Erwerbschance war, die sich später eröffnet hat, dem aber keine Ausstrahlungswirkung auf den späteren Erwerb mehr zukommt, weil zwischen einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung und dem darauf folgenden Eigentumserwerb mehr als zehn Jahre vergangen sind. 2. Ausgehend von dem Grundsatz, dass die Unerweislichkeit von Tatsachen im Vermögensrecht nur grundsätzlich zu Lasten desjenigen geht, der aus ihnen für sich günstige Rechtsfolgen herleitet (BVerwGE 95, 289, 294), trifft die materielle Beweislast für die den Rückübertragungsausschluss begründende Redlichkeit des Erwerbs nach § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 VermG grundsätzlich den Erwerber. 3. Für die Erweiterung eines Nutzungsrechts auf zusätzliche Grundstücksflächen, bei der es sich hinsichtlich der Erweiterungsfläche ebenfalls um eine erstmalige Nutzungsrechtsverleihung handelt, ist eine Bezeichnung des Entstehungszeitpunktes notwendig und entsteht das Nutzungsrecht erst zu diesem Zeitpunkt. 4. Der Restitutionsanspruch erlischt, wenn nach Inkrafttreten des Vermögensgesetzes (29. September 1990) über das restitutionsbelastete Grundstück wirksam verfügt worden ist oder wenn die Verfügung zwar vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes getroffen, aber erst nach Inkrafttreten des Vermögensgesetzes wirksam geworden ist. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Frankfurt/Oder22.10.2008
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5 K 2175/04 - Vorbehalt des Gesetzes für Baumschutzsatzungen, die Ersatzpflanzungen oder Ausgleichsabgaben festsetzenLeitsatz: 1. Gemeindliche Baumschutzsatzungen, die die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Baumfällungen mit der Auflage einer Ersatzpflanzung oder Ausgleichsabgabe verbinden, bedürfen hierfür einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage, die die Eingriffe in den Grundrechtsbereich jedenfalls inhaltlich maßgeblich vorformt. 2. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen über gemeindliche Baumschutzsatzungen im Land Brandenburg, insbesondere die §§ 19 und 24 BbgNatSchG erfüllen diese Anforderungen nicht.VG Frankfurt/Oder06.10.2008
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5 K 2571/04 - Entschädigung bei Ausschlag der Unternehmensrestitution wegen Unmöglichkeit der Rückgabe der Singularrestitution; Vermutung für Fortbestehen eines landwirtschaftlichen Betriebes bis zur Überführung in die LPGLeitsatz: 1. Die unternehmensbezogenen Vorschriften über die Bestimmung der maßgeblichen Bemessungsgrundlage (§§ 4, 3 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 EntschG) sind - wie im Vermögensgesetz - dann anzuwenden, wenn ein Unternehmen Gegenstand einer schädigenden Maßnahme im Sinne des § 1 VermG war. 2. Für ein Fortbestehen des Unternehmens bis zur Schädigung spricht, dass für landwirtschaftliche Betriebe als staatliche Treuhänder entweder volkseigene Güter oder der Rat der Gemeinde bzw. Stadt einzusetzen waren. 3. Gegen die Stilllegung eines landwirtschaftlichen Betriebes spricht eine Vermutung, weil die DDR zur Versorgung der Bevölkerung und zur Einhaltung der vorgesehenen Ablieferungsnormen auf die Weiterführung verlassener landwirtschaftlicher Betriebe angewiesen war und die Treuhänder zu einer Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung und bei der Nutzung zur Berücksichtigung der Erfordernisse des Aufbaus des Sozialismus verpflichtet waren. 4. Dafür, dass bis zur Überführung der landwirtschaftlichen Flächen in Volkseigentum eine Weiterführung des Betriebes erfolgte, spricht, dass einzelbäuerliche Betriebe aufgrund der hoffremden LPG-Strukturen in derartigen Fällen grundsätzlich erst nach Überführung in die jeweilige LPG im Sinne einer Betriebseinstellung untergingen. (Leitsätze der Redaktion)VG Dresden09.05.2008
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6 K 2663/05 - Ausschlussgründe; Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit; Vorschubleisten; Schriftleiter; AusgleichsleistungLeitsatz: 1. Eine Ausgleichsleistung scheidet auch dann aus, wenn ein Unternehmen als solches den Verstoß begangen hat. 2. Dazu genügt es, dass die Handlungen, mit denen das Unternehmen dem nationalsozialistischen System nachhaltig Vorschub leistete, dem Unternehmen zugeordnet werden können. Zuzurechnen ist dem Unternehmen nicht nur ein unmittelbares Handeln der Unternehmensleitung selbst, sondern auch das Handeln der Personen des Unternehmens, die befugt und damit verantwortlich gewesen sind, für es tätig zu werden. (Leitsätze der Redaktion)VG Dresden23.07.2008
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1 K 452/02 - Ausschluss der Rückübertragung bei redlichem Erwerb; Voraussetzungen des redlichen ErwerbsLeitsatz: 1. Ein Erwerb im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG setzt nach der hierfür maßgeblichen Rechtslage die Eintragung im Grundbuch voraus. 2. Allein das dingliche Nutzungsrecht kann für sich genommen keinen redlichen Erwerb vermitteln, weil es lediglich im Zusammenhang mit dem Verkauf der Gebäude verliehen wird, um die Nutzung der zugehörigen Bodenfläche zu ermöglichen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Cottbus09.04.2008