Urteil Vorbehalt des Gesetzes für Baumschutzsatzungen, die Ersatzpflanzungen oder Ausgleichsabgaben festsetzen
Schlagworte
Vorbehalt des Gesetzes für Baumschutzsatzungen, die Ersatzpflanzungen oder Ausgleichsabgaben festsetzen
Leitsätze
1. Gemeindliche Baumschutzsatzungen, die die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Baumfällungen mit der Auflage einer Ersatzpflanzung oder Ausgleichsabgabe verbinden, bedürfen hierfür einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage, die die Eingriffe in den Grundrechtsbereich jedenfalls inhaltlich maßgeblich vorformt.
2. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen über gemeindliche Baumschutzsatzungen im Land Brandenburg, insbesondere die §§ 19 und 24 BbgNatSchG erfüllen diese Anforderungen nicht.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?