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Suchergebnis Urteilssuche (21 - 30 von 884)
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III ZR 101/08 - Fischereirecht und Eigentum an Gewässergrundstück; EigentümerfischereirechtLeitsatz: § 23 PrFischG ist nur auf selbständige, vom Eigentum am Gewässergrundstück getrennte Fischereirechte, nicht aber auf das Eigentümerfischereirecht anwendbar.BGH11.12.2008
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III ZB 53/08 - Gebührenstreitwert für Räumungsklage bei Kleingartenpacht nach dreieinhalbfacher Jahrespacht; Übernahme von Gegenleistungen (hier: öffentlich-rechtliche Lasten) sind dem Pachtzins hinzuzurechnen; wirtschaftliche BetrachtungsweiseLeitsatz: a) Bei Räumungsklagen nach vorausgegangener Kündigung eines Kleingartenpachtverhältnisses ist der Wert des Beschwerdegegenstandes regelmäßig in entsprechender Anwendung des § 9 ZPO nach dem auf einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren entfallenden Entgelt für die Gebrauchsüberlassung zu bemessen. b) Zu diesem Entgelt gehören bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise neben dem eigentlichen Pachtzins auch Gegenleistungen anderer Art, wie die Übernahme der öffentlich-rechtlichen Lasten im Sinne von § 5 Abs. 5 BKleingG.BGH11.12.2008
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VIII ZR 293/07 - Kein Vertrag über Wasserlieferung und Abwasserentsorgung durch RealofferteLeitsatz: Ein Vertrag über die Erbringung von Ver- und Entsorgungsleistungen für ein Grundstück kommt dann nicht durch Annahme einer sog. Realofferte mit dem Grundstückseigentümer zustande, wenn das Versorgungsunternehmen diese Leistungen gegenüber einem Dritten (hier: Grundstücksnutzer) aufgrund eines mit diesem bestehenden Vertrages erbringt (st. Rspr., zuletzt Senatsbeschluss vom 15. Januar 2008 - VIII ZR 351/06 -, GE 2008, 471). Dafür ist es ohne Bedeutung, ob der mit dem Dritten bestehende Vertrag ausdrücklich oder konkludent geschlossen ist.BGH10.12.2008
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XI ZR 588/07 - Innenausgleich zwischen Mitbürgen und Grundschuldbestellern, HaftungsrisikenLeitsatz: Die Höhe des Innenausgleichs zwischen Mitbürgen und Grundschuldbestellern richtet sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, nach dem Verhältnis der gegenüber dem Gläubiger übernommenen Haftungsrisiken.BGH09.12.2008
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V ZR 144/07 - Persönliche Haftung des Geschäftsführers der Bauträgergesellschaft; Makler- und Bauträgerverordnung als Schutzgesetz; schuldhafte unerlaubte Handlung; Bürgschaft zur Absicherung der Eigentumsverschaffung; Zahlungen an Bauträger; mangelhafte Kaufsache; zu kleines GrundstückLeitsatz: a) § 3 und § 7 MaBV sind Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB. b) Der Geschäftsführer einer GmbH kann deshalb persönlich haften, wenn er den Schaden durch eine schuldhafte unerlaubte Handlung herbeigeführt hat. b) Eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV sichert auch den Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an dem verkauften Grundstück. (Leitsatz zu b von der Redaktion)BGH05.12.2008
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III ZR 51/08 - Keine Notarpflicht zur Einsicht in Grundakten; Verkauf einer Eigentumswohnung; Zweifel am Umfang des Sondereigentums; kein Hinweis auf unterbliebene EinsichtnahmeLeitsatz: Beim Verkauf einer Eigentumswohnung braucht der Notar ohne besondere Umstände, etwa weil Zweifel am Umfang des Sondereigentums bestehen, nicht in die Grundakten Einsicht zu nehmen, selbst wenn in dem von ihm einzusehenden Wohnungsgrundbuch auf die in den Grundakten befindliche Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird. Es bedarf dann auch keines Hinweises auf die unterbliebene Einsichtnahme oder darauf, dass sich nur mit ihr der Umfang des Sondereigentums ermitteln lasse.BGH04.12.2008
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V ZR 64/08 - Beschwer; Rechtsmittelstreitwert; WertbestimmungLeitsatz: 1. Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittelführers bestimmt sich nach dessen Interesse an der Abänderung des angefochtenen Urteils, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist. 2. Die Bestimmung des Werts der Beschwerde bemisst sich nach dem Wert des durch die Klage bestimmten Streitgegenstands. Für die Bestimmung dieses Wertes ist das in den Klageanträgen zum Ausdruck kommende Interesse und nicht ein weitergehender wirtschaftlicher Nutzen maßgebend, den der Kläger durch den Prozessgewinn erreicht. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BGH04.12.2008
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IX ZB 41/08 - Berufungsbegründung durch eMailLeitsatz: Ein elektronisches Dokument (eMail) wahrt nicht die für bestimmende Schriftsätze vorgeschriebene Schriftform.BGH04.12.2008
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V ZB 74/08 - Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) grundbuchfähigLeitsatz: a) Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann unter der Bezeichnung in das Grundbuch eingetragen werden, die ihre Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag für sie vorgesehen haben. b) Sieht der Gesellschaftsvertrag keine Bezeichnung der GbR vor, wird die GbR als "Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus ..." und den Namen ihrer Gesellschafter eingetragen. c) Leitet die GbR ihr Recht aus einer Gerichtsentscheidung ab, genügt deren Rubrum als Nachweis ihrer Identität und der Vertretungsbefugnis des handelnden Gesellschafters. Zusätzliche Nachweise können nur verlangt werden, wenn konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich nach Erlass der Gerichtsentscheidung Veränderungen bei Namen, Gesellschafterbestand oder Vertretungsbefugnissen ergeben haben; der bloße Zeitablauf genügt als Anhaltspunkt nicht.BGH04.12.2008
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I ZB 120/05 - Zwangsvollstreckung; Grundstücksgrenzen; Räumung durch Gerichtsvollzieher; BesitzeinweisungLeitsatz: Muss der Schuldner aufgrund eines Titels ein grundbuchmäßig hinreichend bestimmtes Grundstück herausgeben, erfolgt die Zwangsvollstreckung in der Weise, dass der Gerichtsvollzieher das Grundstück auf Antrag des Gläubigers räumt und den Gläubiger an Ort und Stelle in den Besitz einweist. Stellt der Gerichtsvollzieher - wenn es sich etwa um eine brachliegende Fläche handelt - fest, dass eine Räumung nicht erforderlich ist, kann er den Gläubiger durch Protokollerklärung in den Besitz einweisen, auch wenn er in Ermangelung von Grenzsteinen u. Ä. die genauen Grenzen des Grundstücks an Ort und Stelle nicht bestimmen kann.BGH04.12.2008