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  1. IX ZB 220/07 - Aufhebung des Ermächtigungsbeschlusses zur Erfüllung eines anfechtbaren Anspruchs
    Leitsatz: Ermächtigt die Gläubigerversammlung den Insolvenzverwalter zur Erfüllung eines Anspruchs, hat das Insolvenzgericht auf Antrag eines anderen Gläubigers diesen Beschluss aufzuheben, wenn triftige Gründe für die Anfechtbarkeit dieses Anspruchs vorliegen.
    BGH
    12.06.2008
  2. V ZR 221/07 - Rechtliches Gehör; Anforderungen an Substantiierungspflicht
    Leitsatz: 1. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes durch das Gericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet. 2. Dies ist der Fall, wenn das Gericht wegen fehlender Angaben von Einzelheiten zu dem Zeitpunkt und dem Ablauf bestimmter Ereignisse den Vortrag einer Partei als unsubstantiiert zurückweist, die für den geltend gemachten Anspruch ohne Bedeutung sind. 3. Bei der bestrittenen Behauptung, einer bestimmten vertraglichen Regelung liege eine übereinstimmende Vorstellung der Parteien zugrunde, müssen zwar die dafür sprechenden Anknüpfungstatsachen vorgetragen werden. Wenn der behauptete übereinstimmende Wille aber darauf beruht, dass die Vertragsparteien darüber gesprochen haben, reicht es aus, ein solches Gespräch zu behaupten. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    12.06.2008
  3. V ZR 222/07 - Rechtliches Gehör; Anforderungen an Substantiierungspflicht
    Leitsatz: 1. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes durch das Gericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet. 2. Dies ist der Fall, wenn das Gericht wegen fehlender Angaben von Einzelheiten zu dem Zeitpunkt und dem Ablauf bestimmter Ereignisse den Vortrag einer Partei als unsubstantiiert zurückweist, die für den geltend gemachten Anspruch ohne Bedeutung sind. 3. Bei der bestrittenen Behauptung, einer bestimmten vertraglichen Regelung liege eine übereinstimmende Vorstellung der Parteien zugrunde, müssen zwar die dafür sprechenden Anknüpfungstatsachen vorgetragen werden. Wenn der behauptete übereinstimmende Wille aber darauf beruht, dass die Vertragsparteien darüber gesprochen haben, reicht es aus, ein solches Gespräch zu behaupten. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    12.06.2008
  4. V ZR 223/07 - Rechtliches Gehör; Anforderungen an Substantiierungspflicht
    Leitsatz: 1. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes durch das Gericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet. 2. Dies ist der Fall, wenn das Gericht wegen fehlender Angaben von Einzelheiten zu dem Zeitpunkt und dem Ablauf bestimmter Ereignisse den Vortrag einer Partei als unsubstantiiert zurückweist, die für den geltend gemachten Anspruch ohne Bedeutung sind. 3. Bei der bestrittenen Behauptung, einer bestimmten vertraglichen Regelung liege eine übereinstimmende Vorstellung der Parteien zugrunde, müssen zwar die dafür sprechenden Anknüpfungstatsachen vorgetragen werden. Wenn der behauptete übereinstimmende Wille aber darauf beruht, dass die Vertragsparteien darüber gesprochen haben, reicht es aus, ein solches Gespräch zu behaupten. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    12.06.2008
  5. IX ZR 100/07 - Feststellungsklage des Gläubigers im Insolvenzverfahren gegen Widerspruch des Insolvenzverwalters; Widerspruchsrecht des Insolvenzverwalters; vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung; rückständige Mieten; Mietzinsbetrug; Anmeldung zur Insolvenztabelle
    Leitsatz: Erhebt der Insolvenzverwalter gegenüber der Anmeldung einer Forderung, die aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung hergeleitet wird, einen auf den Rechtsgrund beschränkten Widerspruch, hat der Gläubiger ein rechtliches Interesse daran, die Wirkungslosigkeit dieses Widerspruchs feststellen zu lassen. Hängt der Bestand der Forderung von einer Vorsatztat nicht ab, steht dem Insolvenzverwalter ein auf den Rechtsgrund der angemeldeten Forderung beschränktes Widerspruchsrecht nicht zu (Fortführung von BGH WM 2008, 650).
    BGH
    12.06.2008
  6. XII ZR 206/06 - Nutzungsentgelterhöhung in einem Schritt; Pachtzins für Datschen; Schuldrechtsanpassung; Mindestentschädigung; Räumung; Kündigung; Nutzungsvertrag; Vergleichsgrundstücke
    Leitsatz: 1. Zulässiges Entgelt i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 1 NutzEV ist das von den Parteien des Nutzungsvertrages in zulässiger Weise vereinbarte Nutzungsentgelt. 2. Zu den Anforderungen an die Begründung (§ 6 NutzEV) einer Entgelterhöhung nach § 3 NutzEV. 3. Der Eigentümer kann versäumte Erhöhungsmöglichkeiten nach der Nutzungsentgeltverordnung zu einem späteren Zeitpunkt in voller Höhe in einem Schritt für die Zukunft nachholen. 4. Eine Entgelterhöhung für den Fall, dass dem Räumungsbegehren nicht stattgegeben wird, kann eine zulässige Potestativbedingung darstellen, mit der Folge, dass keine unzulässige Bedingung für die rechtsgestaltende Erklärung anzunehmen und die Erhöhungserklärung wirksam ist. (Leitsätze zu 3. und 4. von der Redaktion)
    BGH
    11.06.2008
  7. XI ZB 26/07 - Grauer Kapitalmarkt; Musterfeststellungsverfahren; Kapitalanlagebetrug; Prospekthaftung; Immobilienfonds; Sanierungsvereinbarung; Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformation; Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
    Leitsatz: a) Auch öffentliche Kapitalmarktinformationen des unreglementierten sogenannten "Grauen Kapitalmarktes" können Gegenstand eines Musterfeststellungsverfahrens sein (§ 1 Abs. 1 Satz 3 KapMuG). b) Unter § 1 Abs. 1 KapMuG fallen nur Erfüllungsansprüche nach dem Wert-papiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformation. c) Nur Rechtsfragen oder Tatsachen zu anspruchsbegründenden oder anspruchsausschließenden Voraussetzungen eines Anspruchs können Feststellungsziel eines Musterfeststellungsverfahrens sein, nicht aber ein Anspruch als solcher. d) Streitigkeiten, die lediglich mittelbar Bezug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation haben sowie nicht verallgemeinerungsfähige Tatsachen oder Rechtsfragen wie etwa der individuelle Schaden eines Anlegers sowie individuelle Fragen des Verjährungsbeginns oder der Rechtzeitigkeit einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, können nicht Gegenstand eines Musterfeststellungsverfahrens sein. e) Sind die anspruchsbegründenden oder anspruchsausschließenden Tatsachen unstreitig oder bewiesen, hat das Gericht bei Entscheidungsreife des Rechtsstreits selbst dann ein Urteil zu erlassen, wenn sie zulässigerweise Gegenstand eines Feststellungsziels sind (§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KapMuG). Gleiches gilt, wenn eine ausschließlich gestellte Rechtsfrage für die Entscheidung des konkreten Rechtsstreits nicht klärungsbedürftig im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 KapMuG ist.
    BGH
    10.06.2008
  8. X ZR 78/07 - Vergabeunterlagen mit Nachunternehmerleistungen; Nachunternehmerleistungen im Vergabeverfahren; Nachunternehmererklärung
    Leitsatz: Zur Auslegung von Vergabeunterlagen, nach denen der Bieter bei beabsichtigter Übertragung von Teilen der Leistung auf Nachunternehmer in seinem Angebot Art und Umfang der durch Subunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmer benennen muss und zu denen ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen gehört.
    BGH
    10.06.2008
  9. XI ZR 283/07 - Genehmigungsfiktion; Lastschriftabbuchung; Einzugsermächtigung; Belastungsbuchung; vorläufiger Insolvenzverwalter; Lastschrifteinzug; Bardeckung
    Leitsatz: a) Zum Widerspruchsrecht eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters gegen eine im Einzugsermächtigungsverfahren vorgenommene Lastschriftabbuchung auf dem Schuldnerkonto. b) Die Regelung in Nr. 7 Abs. 3 AGBG-Banken, nach der es als Genehmigung gilt, wenn ein Bankkunde Einwendungen gegen eine Belastungsbuchung, für die er dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses erhebt, ist wirksam. c) Ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt muss einer im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten Belastungsbuchung auf dem Schuldnerkonto innerhalb der Frist der Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken widersprechen, um ein Eintreten der Genehmigungsfiktion zu verhindern (Abweichung von BGH, Urteile vom 25. Oktober 2007 - IX ZR 217/06, WM 2007, 2246, 2249 Tz. 24, zur Veröffentlichung in BGHZ 174, 84 vorgesehen, und vom 29. Mai 2008 - IX ZR 42/07, WM 2008, 1327, 1328 Tz. 9). d) Auch im Falle der Genehmigungsfiktion nach Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken ist für die Frage der Bardeckung im Rahmen des § 142 InsO der Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs maßgebend (Anschluss an BGH, Urteil vom 29. Mai 2008 - IX ZR 42/07, WM 2008, 1327, 1329 Tz. 15 f.).
    BGH
    10.06.2008
  10. V ZR 50/07 - Beratungsvertrag; Anlagevermittlung; monatlicher Eigenaufwand; Auskunftsverpflichtungsverletzung; positive Vertragsverletzung
    Leitsatz: Auch ein Anlagevermittler haftet über die Pflicht zu richtiger und vollständiger Auskunft über das Objekt hinaus aus einem Beratungsvertrag, wenn er die Vermögensbelange des Anlageinteressenten wahrnimmt und über die sich für diesen aus dem Erwerb ergebenden Belastungen berät. 2. Bei der Beratung über den Erwerb einer Immobilie zu Anlagezwecken bildet die Ermittlung des monatlichen Eigenaufwands das Kernstück der Beratung. 3. Bei der Berechnung des monatlichen Eigenaufwands des Käufers müssen die Zahlungen für die Tilgung der zur Finanzierung des Kaufs aufzunehmenden Darlehen berücksichtigt werden. 4. Fehlerhaft ist es, wenn bei der Berechnung der Belastung die Erträge aus einer befristeten Mietgarantie in Ansatz gebracht werden, welche die ortsübliche Vergleichsmiete erheblich übersteigt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BGH
    06.06.2008