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Urteil Feststellungsklage des Gläubigers im Insolvenzverfahren gegen Widerspruch des Insolvenzverwalters


Schlagworte

Feststellungsklage des Gläubigers im Insolvenzverfahren gegen Widerspruch des Insolvenzverwalters; Widerspruchsrecht des Insolvenzverwalters; vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung; rückständige Mieten; Mietzinsbetrug; Anmeldung zur Insolvenztabelle

Leitsätze

Erhebt der Insolvenzverwalter gegenüber der Anmeldung einer Forderung, die aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung hergeleitet wird, einen auf den Rechtsgrund beschränkten Widerspruch, hat der Gläubiger ein rechtliches Interesse daran, die Wirkungslosigkeit dieses Widerspruchs feststellen zu lassen.

Hängt der Bestand der Forderung von einer Vorsatztat nicht ab, steht dem Insolvenzverwalter ein auf den Rechtsgrund der angemeldeten Forderung beschränktes Widerspruchsrecht nicht zu (Fortführung von BGH WM 2008, 650).

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