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  1. 1 K 1364/06 - Bevorstehende Überschuldung aufgrund nicht kostendeckender Mieten
    Leitsatz: 1. Ein Grundstück oder Gebäude war überschuldet i. S. d. § 1 Abs. 2 VermG, wenn die ihm zuzuordnenden Verbindlichkeiten den um die eingetragenen Grundpfandrechte verminderten Zeitwert der Immobilie überschritten haben und wenn diese vorhandenen Schulden nicht innerhalb zumutbarer Zeit durch den zu erwartenden Mietertrag gedeckt werden konnten. Infolge der Gleichstellung der "unmittelbar bevorstehenden" mit der "eingetretenen" Überschuldung sind bei der Gegenüberstellung von Zeitwert und Verbindlichkeiten fiktiv auch diejenigen Aufwendungen zu berücksichtigen, die im Zeitpunkt des Eigentumsverzichts für Instandsetzungsmaßnahmen zur Sicherung der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit der Immobilie unaufschiebbar notwendig gewesen wären. 2. Im Regelfall kann von der bevorstehenden Überschuldung eines Grundstücks auf deren Verursachung durch nicht kostendeckende Mieterträge geschlossen werden. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Leipzig
    16.07.2008
  2. 1 K 43/06 - Ausgleichsausschlussgrund; Ausgleichsleistung; Erbengemeinschaft; Fremdarbeiter; Kriegsgefangene; Menschlichkeit; NSDAP; NSKOV; Ostarbeiter; Vorschubleisten; Wehrwirtschaftsführer; Zivilarbeiter
    Leitsatz: 1. Verletzt der Unternehmensverantwortliche seine Aufsichts- und Kontrollpflichten gegenüber dem nachgeordneten Personal in vorwerfbarer Weise, ist ihm auch das einen Ausschlusstatbestand erfüllende Handeln der Firmenmitarbeiter, wie etwa eine Misshandlung von Zwangsarbeitern, zuzurechnen. Ein sich aus dieser Zurechnung ergebender Anspruchsausschluss erfasst auch Ausgleichsleistungen für enteignetes Privatvermögen. 2. Der Wahrnehmung herausgehobener Funktionen in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen, zumal wenn sie über einen längeren Zeitraum und im Sinne der Partei beanstandungsfrei ausgeübt worden sind, kommt regelmäßig eine Indizwirkung für ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems zu. 3. Für das Vorliegen des Ausschlusstatbestandes nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG ist die Entscheidung der Entnazifizierungskommission ohne Bedeutung. 4. Ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Verhalten durch die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus geltenden Gesetze oder solche obrigkeitlichen Anordnungen oder Befehle, denen nach nationalsozialistischer Ideologie Gesetzesrang zuerkannt wurde, formell erlaubt oder von der Strafverfolgung ausgenommen waren. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Leipzig
    27.08.2008
  3. 1 K 512/06 - Bodenformland; Neubauernstelle; Bodenreform; steckengebliebene Enteignung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz
    Leitsatz: 1. Ein Antrag auf Entschädigung nach dem DDR-EErfG kann fristwahrend bei der Behörde gestellt werden, die über den vermögensrechtlichen Antrag entschieden hat, auch wenn diese für die Entscheidung über den Entschädigungsantrag nicht zuständig ist. 2. Der Verlust von Bodenreformland nach der Bodenreformverordnung von 1951 kann grundsätzlich Ansprüche nach § 1 Abs. 1 DDR-EErfG begründen. 3. Voraussetzung ist ein in der DDR nicht erfüllter Anspruch auf Entschädigung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein solcher formell abgelehnt wurde. Es reicht aus, dass eine Berechnung bzw. Prüfung des Anspruchs erfolgt ist.
    VG Leipzig
    09.05.2008
  4. 1 K 684/07 - Erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems durch SS-Untersturmführer
    Leitsatz: 1. Der Wahrnehmung der Funktion eines SS-Untersturmführers kommt regelmäßig eine Indizwirkung für ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems zu. 2. Diese Indizwirkung kann jedoch durch außergewöhnliche Umstände ausgeräumt werden, die dafür sprechen, dass diese Funktion nicht im Sinne des Systems ausgeübt wurde. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Leipzig
    04.06.2008
  5. 1 A 179/06 HAL - Berechtigte; Stiftung; unlautere Machenschaft; vorgeschobener Enteignungszweck
    Leitsatz: 1. Eine Täuschung i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG liegt vor, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Grundlage gedeckt sein konnte. 2. Für die Rückabwicklung fehlgeschlagener Enteignungen nach dem Aufbaugesetz und dem Baulandgesetz der DDR gibt es keine Rechtsgrundlage. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Halle
    24.06.2008
  6. 1 A 181/06 HAL - Restitution; Rückübertragung; Ausschlussgrund; gewerbliche Nutzung
    Leitsatz: 1. Die Rückübertragung eines Grundstücks ist gem. § 5 Abs. 1 d VermG - ebenso wie in den sonstigen von § 5 Abs. 1 VermG erfassten Fällen - nur dann ausgeschlossen, wenn das Grundstück nach Eintritt des Eigentumsverlustes erstmals für die genannten gewerblichen Zwecke genutzt wird. 2. Die Berücksichtigung eines anderen hypothetischen Kausalverlaufs (Reserveursache) ist weder zu Lasten noch zugunsten des Geschädigten zulässig. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Halle
    24.06.2008
  7. 1 A 300/06 HAL - Berechtigte Stiftung; unlautere Machenschaften; Zwangsverkauf
    Leitsatz: 1. Auch Stiftungen, deren Vermögenswerte von Maßnahmen nach § 1 VermG betroffen sind, gehören zum Kreis der Restitutionsberechtigten. 2. Der Umstand, dass eine Maßnahme rechtswidrig war, reicht für die Annahme einer unlauteren Machenschaft nicht aus. 3. Von § 1 Abs. 3 VermG erfasst wird jedoch grundsätzlich jede Art des Rechtserwerbs, insbesondere auch rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, wenn diese mit einem diesen Vorgang inkriminierenden manipulativen Element versehen waren, wie dies etwa bei einem täuschungs- oder nötigungsbedingten Zwangsverkauf der Fall ist. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Halle
    24.06.2008
  8. 8 L 1642/08.GI - Keine Beseitigung eines Hausanschlusses durch Grundstückseigentümer
    Leitsatz: 1. Besteht die Gefahr einer Verkeimung des Trinkwassernetzes durch einen bestehenden Hausanschluss eines seit ca. zwei Jahren leerstehenden Gebäudes, reicht es nicht aus, den Haupthahn zur Hausinstallation des Grundstücks zu schließen. Erforderlich ist es vielmehr, die Hausanschlussleitung von der Versorgungsleitung zu trennen. 2. Eine solche notwendige Beseitigung des Hausanschlusses darf bei entgegenstehendem Satzungsrecht jedoch nicht dem Grundstückseigentümer aufgegeben werden.
    VG Gießen
    26.08.2008
  9. 3 K 515/03 Ge - Vermutung für verfolgungsbedingten Vermögensverlust einer Freimaurerloge; Ausschluss der Rückübertragung wegen Eigentumserwerbs durch eine gemeinnützige Stiftung; Carl-Zeiss-Stiftung
    Leitsatz: 1. Die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung eines verfolgungsbedingten Verkaufs ist ausgeschlossen, wenn andere Tatsachen eine ungerechtfertigte Entziehung beweisen oder für eine solche Entziehung sprechen. Dabei genügt zugunsten des Berechtigten die bloße Darlegung, dass die Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes überwiegend wahrscheinlich ist. 2. Eine Stiftung ist gemeinnützig i. S. d. § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Gera
    10.06.2008
  10. 6 K 101/06 Ge - Rücknahme eines Bescheides über den Umfang der Berechtigtenstellung; Unternehmensrestitution; Erlösauskehranspruch
    Leitsatz: 1. Die Behörde hat dann eine erneute Prüfung der Sache vorzunehmen, die in einer Rücknahmeentscheidung enden kann, wenn besondere Umstände des Einzelfalls vorliegen, etwa die Behörde in vergleichbaren Fällen dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung den Vorrang vor der Rechtssicherheit eingeräumt hat. 2. § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG, wonach der Verfügungsberechtigte im Fall der Veräußerung des Vermögensgegenstandes den Erlös - ohne Rücksicht auf den Verkehrswert - auszukehren hat, wird in Fällen der Unternehmensrestitution bzw. der Unternehmenstrümmerrestitution durch die spezielle Bestimmung des § 6 Abs. 6 a Sätze 3 und 4 VermG verdrängt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    VG Gera
    10.01.2008