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Urteil Restitution
Schlagworte
Restitution; Rückübertragung; Ausschlussgrund; gewerbliche Nutzung
Leitsätze
1. Die Rückübertragung eines Grundstücks ist gem. § 5 Abs. 1 d VermG - ebenso wie in den sonstigen von § 5 Abs. 1 VermG erfassten Fällen - nur dann ausgeschlossen, wenn das Grundstück nach Eintritt des Eigentumsverlustes erstmals für die genannten gewerblichen Zwecke genutzt wird.
2. Die Berücksichtigung eines anderen hypothetischen Kausalverlaufs (Reserveursache) ist weder zu Lasten noch zugunsten des Geschädigten zulässig.
(Leitsätze der Entscheidung entnommen)
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