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  1. VII ZR 189/06 - Bedingt erteilter Architektenvertrag; Ingenieurvertrag; Honorarvereinbarung unter Bedingungen; Schriftform; schriftliche Auftragserteilung
    Leitsatz: a) Zur Auslegung eines Architekten- und Ingenieurvertrages als bedingt erteilten Auftrag, wenn die Leistungen für ein erstes Haus bereits endgültig beauftragt sind und die Leistungen für weitere Häuser nur dann erbracht werden sollen, wenn diese Häuser nach der vom Verkaufserfolg abhängigen Entschließung des Auftraggebers errichtet werden. b) Wird eine schriftliche Honorarvereinbarung in einem Architektenvertrag unter der Bedingung geschlossen, dass ein bestimmtes Projekt durchgeführt wird, und wird später ein davon abweichendes Projekt durchgeführt, ist die für das abweichende Projekt getroffene Honorarvereinbarung auch dann nicht schriftlich bei Auftragserteilung im Sinne des § 4 Abs. 1 HOAI getroffen, wenn das Honorar unverändert bleibt.
    BGH
    18.12.2008
  2. VII ZR 201/06 - Einheitspreis für Mehrmengen; auffälliges Missverhältnis zur Bauleistung; Wucher; überhöhte Einheitspreise; unüblich niedrige Einheitspreise; sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers von Bauleistungen
    Leitsatz: a) Steht der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B neu zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen in einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis zur Bauleistung, kann die dieser Preisbildung zugrunde liegende Vereinbarung sittenwidrig und damit nichtig sein. b) Ist der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen um mehr als das Achthundertfache überhöht, weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat, besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers. c) Diese Vermutung wird nicht dadurch entkräftet, dass der Auftragnehmer in anderen Positionen unüblich niedrige Einheitspreise eingesetzt hat. Ein derartig spekulatives Verhalten des Auftragnehmers ist nicht schützenswert. d) An die Stelle der nichtigen Vereinbarung über die Bildung eines neuen Preises auf der Grundlage des überhöhten Einheitspreises tritt die Vereinbarung, die Mehrmengen nach dem üblichen Preis zu vergüten.
    BGH
    18.12.2008
  3. IX ZR 79/07 - Kauf unter Verkehrswert als Gläubigerbenachteiligung
    Leitsatz: Hat der Käufer für ein mit einer Zwangshypothek belastetes Betriebsgrundstück auch unter Berücksichtigung der Übernahme dieser dinglichen Belastung eine nicht annähernd dem Verkehrswert entsprechende Zahlung zu erbringen und räumt er hinsichtlich der Differenz zwischen seiner Zahlungspflicht und dem Verkehrswert dem Verkäufer ein entgeltliches, auf den dem Verkehrswert entsprechenden Kaufpreis angerechnetes Nutzungsrecht höchstpersönlicher, un-übertragbarer Art ein, kann die einen dringenden Liquiditätsbedarf des Verkäufers nahe legende, zu Lasten seiner Gläubiger wirkende Vertragsgestaltung ein Indiz für eine Kenntnis des Käufers sowohl von der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers und als auch der Gläubigerbenachteiligung bilden.
    BGH
    18.12.2008
  4. 3 U 23/08 - Begünstigter Waldflächenerwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz; Rücktritt wegen unterbliebener Hauptwohnsitznahme in der Nähe der Betriebsstätte
    Leitsatz: 1. Bei dem Begriff Hauptwohnsitz ist grundsätzlich auf den Lebensmittelpunkt des Käufers abzustellen, bei Verheirateten auf den der Familie; allerdings ist bei näherer Auslegung des in § 1 Abs. 3 FIErwV verwandten Begriffs "Lebensmittelpunkt" nicht in erster Linie auf den Begriff "Hauptwohnung" des Melderechts abzustellen. 2. Neben dem Ort der Wohnung, an dem man sich "quantitativ" am meisten aufhält, spielen unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der subventionsbeschränkenden Regelung auch Aspekte eine Rolle, die besondere Bindungen zu einem Ort belegen.
    OLG Rostock
    18.12.2008
  5. IX ZR 179/07 - Entstandener Schaden durch Anwaltsfehler
    Leitsatz: Unterlässt es der Berufungsanwalt, auf ein die Rechtsauffassung seines Mandanten stützendes Urteil des Bundesgerichtshofs hinzuweisen, und verliert der Mandant deshalb den Prozess, wird der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Anwaltsfehler und dem dadurch entstandenen Schaden nicht deshalb unterbrochen, weil auch das Gericht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs übersehen hat.
    BGH
    18.12.2008
  6. IX ZR 12/05 - Schadensersatz für telefonische Falschberatung durch Steuerberater; Haftung; Gefälligkeitsberatung; Schrottimmobilien
    Leitsatz: Telefonische Mitteilungen eines Steuerberaters können einen Auskunftsvertrag begründen.
    BGH
    18.12.2008
  7. V ZB 57/08 - Vollstreckungsschutz wegen Suizidgefahr nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Zwangsversteigerung
    Leitsatz: Der Schuldner ist auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen befugt, in einem Verfahren über die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden Grundstücks Vollstreckungsschutz nach § 765 a ZPO wegen einer Suizidgefahr für sich oder einen nahen Angehörigen zu beantragen.
    BGH
    18.12.2008
  8. VIII ZR 13/08 - Vorkaufsrecht des Mieters in der Zwangsverwaltung
    Leitsatz: Tritt der Mieter in Ausübung seines Vorkaufsrechts (§ 577 Abs. 1 BGB) in den vom Vermieter geschlossenen Kaufvertrag über ein unter Zwangsverwaltung stehendes Mietobjekt ein, so richtet sich der Eigentumsverschaffungsanspruch des Mieters aus diesem Kaufvertrag gegen den Vermieter und nicht gegen den Zwangsverwalter. Dem Mieter steht in einem solchen Fall gegenüber dem Anspruch des Zwangsverwalters auf Zahlung der Miete (§ 535 BGB, § 152 ZVG) ein Zurückbehaltungsrecht wegen des gegen den Vermieter gerichteten Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an der Mietwohnung nicht zu.
    BGH
    17.12.2008
  9. VIII ZR 23/08 - Zeitlich unbegrenzte Staffelmietvereinbarung
    Leitsatz: Eine unter der Geltung des MHG ohne zeitliche Begrenzung individualvertraglich vereinbarte Staffelmiete ist nur insoweit unwirksam, als sie über die damalige zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinausgeht.
    BGH
    17.12.2008
  10. VIII ZR 274/06 - Formularmäßige Preisanpassungsklausel in Erdgassondervertrag
    Leitsatz: In dem formularmäßigen Erdgassondervertrag eines Gasversorgungsunternehmens mit seinen Kunden ist die Preisanpassungsklausel "Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt." gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB unwirksam, weil sie hinsichtlich des Umfangs der Preisänderung nicht klar und verständlich ist und die Kunden deswegen unangemessen benachteiligt.
    BGH
    17.12.2008